Abmahngebühren werden gedeckelt

Auf den letzten Drücker werden Gesetze für besseren Verbraucherschutz verabschiedet. Es gibt höhere Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung und Informationspflichten für Geldeintreiber.

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Von Wolfgang Mulke

20. Sep. 2013 –

 

 

 

 

Der Bundesrat hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken durchgewunken. Es tritt in einigen Wochen in Kraft, sobald der Bundespräsident es unterzeichnet hat. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

 

Wird nun der Abmahnindustrie das Wasser abgegraben?

 

Zumindest werden die Summen, die Rechtsanwälte zum Beispiel für das illegale Herunterladen von Musik verlangen dürfen, gedeckelt. Künftig darf eine Abmahnung von besonderen Einzelfällen abgesehen höchstens 148 Euro kosten. Diese Größenordnung haben erste Gerichte bereits zum Maßstab genommen. Das ist ein beträchtlicher Fortschritt. Bisher lag die durchschnittlich beanspruchte Summe Umfragen zufolge bei rund 700 Euro. 2011 sind allein fast 220.000 Abmahnungen versandt worden, die den Kanzleien 165 Millionen Euro einbrachten.

 

Können Verbraucher noch immer an Orten verklagt werden, die oft besonders freundliche Urteile zugunsten der Kläger getroffen haben?

 

Diese Klagestrategie wird es bald nicht mehr geben. Wenn zum Beispiel Schadenersatzforderungen aus Urheberrechtsverletzungen eingeklagt werden, darf dies nur noch am Wohnort des Beklagten geschehen. Das stärkt die Betroffenen, die bisher aus etwa Furcht vor hohen Reisekosten oder geringen Chancen schnell aufgaben und zahlten. Die Forderungen müssen auch besser begründet werden. Das Gesetz sieht besondere Informationsanforderungen für Anmahnungen vor. Es muss klar und deutlich erkennbar werden, wessen Rechte verletzten wurden und wie die Ansprüche zustande kommen.

 

Gibt es einen Schutz vor dreisten Inkassofirmen?

 

Das Anti-Abzocke-Gesetz zwingt Inkassofirmen zu mehr Transparenz. Künftig sieht der Schuldner auf dem Forderungsschreiben, wer das Geld tatsächlich beansprucht und wie sich die Kosten für das Inkasso zusammensetzen. Begrenzt werden zudem die Kosten für das Geldeintreiben. Die Unternehmen dürfen dafür nur so viel verlangen wie Rechtsanwälte in vergleichbaren Fällen. Außerdem können später noch Höchstsätze für die Inkassotätigkeit vorgeschrieben werden, zum Beispiel für die erste Mahnung oder das Mengeninkasso. Das soll den schwarzen Schafen der Branche den Anreiz zur Abzocke nehmen.

 

Bei unerlaubter Telefonwerbung haben Gesetze auch nicht gewirkt. Sind die Erfolgsaussichten diesmal größer?

 

Die Koalition legt auch beim Kampf gegen illegale Werbeanrufe noch einmal nach und stopft Lücken im geltenden Recht. Bislang kamen die Betreiber von Anrufmaschinen, die Verbraucher mit Stimmen vom Band nerven, ungeschoren davon. Die Bußgelder werden überdies drastisch erhöht, von 50.000 Euro auf 300.000 Euro. Zudem wird den Anbietern von Gewinnspielverträgen das Geschäft vermasselt. Telefonische Verträge müssen immer durch eine schriftliche Vereinbarung ergänzt werden.

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