Arbeiterfamilien verklagen Textilhändler KiK

Die Firma soll hohen Schadensersatz leisten. 259 Beschäftigte starben bei dem Fabrikbrand 2012. KiK weist die Vorwürfe zurück

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Von Hannes Koch

13. Mär. 2015 –

Beim Brand der Textilfabrik Ali Enterprises in der pakistanischen Stadt Karachi starb auch der 22jährige Sohn von Muhammad Jabir. Nun verklagt der Vater den deutschen Textilhändler KiK auf Schadensersatz und Zahlung eines Schmerzengeldes von 30.000 Euro. Der Berliner Anwalt Remo Klinger hat die Zivilklage am Freitag beim Landgericht Dortmund eingereicht.

 

Fälle wie diese kommen in der Regel nicht vor deutsche Gericht. Den Beschäftigten in den ausländischen Zulieferfabriken deutscher Konzerne fehlen meist die finanziellen Mittel. Die juristische Bürgerrechtsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) will den Anspruch jetzt jedoch erstmals durchfechten. Wenn die Kläger Erfolg haben, könnten ähnliche Forderungen auch auf andere deutsche Unternehmen zukommen. Unklar ist, ob das Gericht die Klage annimmt.

 

Laut Klageschrift produzierte Ali Enterprises vornehmlich im Auftrag von KiK. Als die pakistanische Textilfabrik im September 2012 abbrannte, starben 259 Menschen. Zu den Toten und Verletzten gehörten Angehörige der vier Kläger. Die meisten Fenster der pakistanischen Fabrik waren vergittert, in die oberen Stockwerke habe nur eine Treppe geführt, so Anwalt Klinger. Es hätten unter anderem Feuermelder und Notausgänge fehlt. Die meisten Opfer erstickten durch den Rauch des Brandes.

 

Jabir hat bislang rund 11.000 Euro durch die Entscheidungen pakistanischer Gerichte erhalten. Ein Teil davon stammte von KiK. Die Firma mit Hauptsitz in Bönen, Nordrhein-Westfalen, stellte rund eine Million Euro zur Verfügung, umgerechnet etwa 4.000 Euro pro Todesopfer. Kürzlich hat sie weitere etwa 1.000 Euro pro Kopf für den Verdienstausfall eines Jahres angeboten. Den Hinterbliebenen der Toten und den beim Brand verletzten Arbeitern ist das aber zu wenig. „Sie wollen vor allem Gerechtigkeit“, sagte ECCHR-Juristin Miriam Saage-Maaß, die den Fall aufgearbeitet hat. Viele der Opfer-Familien sind heute in finanzieller Not. Die beim Brand umgekommenen Beschäftigten waren häufig die Haupternährer im Haushalt – so auch in der Familie von Muhammad Jabir.

 

Ein KiK-Vertreter begrüßte die Klage, weil der Firma an der juristischen Aufarbeitung gelegen sei. Die Vorwürfe der Kläger wies er aber zurück. Man habe ja bereits Entschädigungen gezahlt. „Außerdem ist KiK zu weiteren Hilfszahlungen im Sinne einer Langzeitentschädigung bereit.“ Dass es dazu bisher nicht gekommen sei, liege unter anderem an mangelnden Informationen seitens der pakistanischen Organisation, die die Familien der Opfer vertrete.

 

Anwalt Klinger argumentiert, eine Zahlung von 30.000 Euro pro Kopf sei gerechtfertigt, weil KiK seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Das deutsche Unternehmen habe sich nicht ausreichend darum gekümmert, dass die Arbeitssicherheit bei seinem pakistanischen Zulieferer gewährleistet war. „Die Beklagte nahm ihre Verantwortung nicht wahr“, so Klinger. Zwar hat KiK sich selbst einen Verhaltenskodex gegeben, um die Zustände in den Fabriken zu verbessern. Auch Ali Enterprises wurde mehrmals von Kontrolleuren überprüft. An manchen Missständen wie den vergitterten Fenstern ändert sich offenbar aber nichts. Klinger: „Die Mängel hätten jedem sorgfältig prüfenden Auditoren auffallen müssen“.

 

Mangelnde Sorgfalt habe man sich nicht zu Schulden kommen lassen, erklärte KiK. Ausweislich der Kontrollberichte hätten keine Fehler beim Brandschutz vorgelegen. Nach Angaben von KiK wurde sein Zulieferer möglicherweise erpresst. Kriminelle stünden im Verdacht, den Brand gelegt zu haben. Das könne auch erklären, warum die Notausgänge blockiert waren.

 

2013 erwirtschaftete KiK einen Umsatz von knapp 1,6 Milliarden Euro, vor allem mit dem Verkauf von Billigtextilien. Zum Gewinn tragen auch die niedrigen Löhne in den Zulieferfabriken bei. Muhammad Jabirs Sohn verdiente etwa 130 Euro pro Monat.

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