Auch 2016 ändert sich viel für die Verbraucher

Mehr Kindergeld und höhere Renten, Girokonto für alle und vergleichbare Dispozinsen

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Von Wolfgang Mulke

29. Dez. 2015 –

 

 

 

 

Auch im kommenden Jahr treten viele Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verbraucher betreffen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen. Eine detaillierte Auffstellung bietet zudem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Internet unter der Adresse www.vz-nrw.de/link1170841A.html?i=0 an.

 

Sparen und Finanzen

 

IBAN: Die alte Kontonummer gehört ab Anfang Februar 2016 endgültig der Verrgangenheit an. Dann müssen alle Überweisungen über die so genannte IBAN (International Bank Account Number) abgewickelt werden. Damit einher geht auch die Abschaffung des Lastschriftverfahrens beim Einkauf, bei dem die Zahlung per Unterschrift bestätigt wird.

 

Girokonto: Insbesondere verschuldete Haushalte haben oft das Problem, dass Banken ihnen die Eröffnung eines Girokontos verweigern, Das wird sich spätestens im nächsten September ändern. Bis dahin muss Deutschland gesetzlich das Girokonto für Jedermann umsetzen. So sieht es eine Richtlinie der EU vor. Mit diesem Konto können Ein- und Auszahlungen in bar vorgenommen werden, ebenso Überweisungen und Lastschriften. Die Gebühren dafür dürfen ein angemessenes Maß nicht überschreiten.

 

Lebensversicherungen: Hier sollte es eine wichtige Änderung geben. Die Bundesregierung wollte den Garantiezins bei privaten Renten- und Lebensversicherungen abschaffen, hat es sich aber in letzter Minute anders überlegt. Auch künftig dürfen Anbieter von Policen mit einer Mindestverzinsung werben. Allerdings fallen die Erträge derzeit mickrig aus. Gerade einmal 1,25 Prozent Zins sichern die Versicherungen ihren Kunden derzeit zu.

 

Dispozinsen: Kündtig sollen die Konditionen der Banken und Sparkassen für Überrziehungskredite leicht vergleichbar sein. Denn die Institute werden verpflichtet, den Dispozins im Internet zu veröffentlichen. Damit können Vergleichsportale leicht eine Übersicht über die geltenden Bedingungen zusammenstellen.

 

Immobilienkredite: Die Bauherren werden in Folge einer europäischen Richtlinie besser vor Zwangsmaßnahmen geschützt, wenn die Finanzierung platzt. Die Hypothekenbanke müssen die Bonität ihrer Kunden genauer prüfen und dies auch nachweisen. Erfüllt ein Darlehensanbieter die Vorgaben nicht, kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden darf.

 

Familie und Soziales

 

Kindergeld: Eine Kugel Eis mehr für jedes Kind ist ab dem 1. Januar drin. Denn das Kindergeld wird um zwei Euro im Monat angehoben. Angehoben wird unter gewissen Voraussetzungen auch der Kinderzuschlag der Familienkasse. Er steigt von 140 Euro auf 160 Euro. Der Zuschlag ist an komplizierte Berechnungen der Bedürftigkeit gekoppelt.

 

Renten: Am ersten Juli werden die Renten deutlich steigen. Noch steht das Plus noch nicht genau fest. Experten gehen von bis zu fünf Prozent mehr ffür die 20 Millionen Rentner aus. Das wären bei einer Rente von 1.000 Euro immerhin 50 Euro obendrauf.

 

Hartz IV: Die Regelsätze zum Arbeitslosengeld II steigen am 1. Januar 2016 um fünf Euro beim Haushaltsvorstand auf 404 Euro. Kinder müssen sich mit drei Euro mehr begnügen.

 

Wohngeld: Das Wohngeld für 870.000 Haushalte wird erstmals seit sieben Jahren an die Entwicklung der Mieten und Nebenkosten angepasst. Das kann im Einzelfall eine beträchtlich Anhebung des Zuschusses bedeuten.

 

BAföG: Im kommenden Herbst steigen die BaföG-Sätze für Schüler, Studenten und Meisteranwärter am sieben Prozent an. Der Höchstsatz für Studierende beträgt dann bis zu 735 Euro, statt bisher 670 Euro.

 

Beitragsbemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenze für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht steigt 2016 von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Bis zu diesem Monatsbruttolohn steigen die Beiträge zur Krankenversicherung an. Wer mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Bei der Rentenversicherung steigt die Höchstgrenze im Westen auf 6.200 Euro, im Osten auf 5.400 Euro im Monat an. Für darüber hinaus gehende Gehälter müssen keine Beiträge entrichtet werden.

 

Krankenkasse: Auf die meisten Arbeitnehmer kommt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zu. Die Kassen erheben je nach Finanzlage unterschiedliche Zusatzbeiträge, die von den Versicherten alleine bezahlt werden müssen. Wer zu kräftig zur Kasse gebeten wird, darf ein Sonderkündigungsrecht nutzen und sich eine billigere Kasse suchen. Eine Aufstellung der Zusatzbeiträge aller Kassen bietet das Webportal www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag-2016/ an.

 

Konsum:

 

Ernährung: Ab Ende nächsten Jahres müssen auch die Hersteller verpackter Lebensmittel Nährwertangaben auf das Etikett drucken.

 

Elektrogeräte: Alte Elektrogeräte und andere Elektronik muss separat entsorgt werden. Dafür gibt es bisher nur die kommunalen Sammelstellen. Ab Ende Juli 2016 müssen nun auch große Handesgeschäfte den Elektroschrott entgegennehmen.

 

Schadstoffe im Spielzeug: Schon seit einigen Tagen gelten neue, strengere Grenzwerte für Schadstoffe in Kinderspielzeug und Verbraucherprodukten. Das betrifft die so genannten Weichmacher, die als krebserregend und fruchtbarkeitsschädigend gelten.

 

Porto: Das Briefporto steigt wieder einmal an. Die Post erhöht das Entgelt für die Zustellung eines Atndardbriefes im Januar 2016 um acht Cent auf 70 Cent. Teurer werden auch Einschreiben. Hierr steigt das Porto für die höchste Stufe mit eigenhändiger Zustellung und Rückschein von 5,75 Euro auf 6,80 Euro.

 

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