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Auf Verkehrsrowdys kommen kostspielige Zeiten zu

Am 1. Februar tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft/ Für Raser, Drängler, Alkohol- und Drogensünder wird es teuer

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27. Jan. 2009 –

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee will Deutschlands Straßen sicherer machen. Mit drastischen Strafen, so erhofft sich der Politiker, werde man die Hauptunfallursachen bekämpfen, sowie vorsätzlich und wiederholt begangene Verkehrsverstöße ahnden. Ab ersten Februar werden deshalb die Bußgelder erhöht.

 

„Raser, Drängler, Alkoholsünder und Fahrer, die sich unter Drogeneinfluss hinters Steuer setzen, werden mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen“, kündigt Tiefensee an. Mit dem Prinzip der Abschreckung geht der Minister damit gegen die Hauptverursacher schlimmster Unfälle vor: „Wer noch tiefer in die Tasche greifen muss, überlegt es sich zweimal, ob er rast, zu dicht auffährt, Ampeln und Vorfahrtsregeln missachtet.“

 

Wer bisher seinem Vordermann zu dicht auffuhr, musste mit einer Strafe von 40 bis 250 Euro rechnen, je nach Geschwindigkeit und Abstand. Ab Februar müssen Drängler zwischen 75 und 400 Euro berappen. Auch zu schnelles Fahren wird künftig härter bestraft. Im schlimmsten Fall kostet ein viel zu rasanter Fahrstil demnächst 760 Euro, das sind 285 Euro mehr als noch im alten Bußgeldkatalog. In diese teuerste Kategorie fallen Auto- oder Motorradfahrer, die innerorts mehr als 70 Km/h zu schnell unterwegs sind, also zum Beispiel bei erlaubten 50 Km/h mit mindestens 121 Sachen durch eine Ortschaft rasen, und dabei in eine Radarfalle tappen. Dazu gibt es zusätzlich vier Punkte in Flensburg und der Führerschein ist für drei Monate passee. Das war auch schon in der ursprünglichen Rechtssprechung so. Grundsätzlich sieht der neue Bußgeldkatalog keine Änderungen bei den Fahrverbotszeiten vor. Ebenso bleibt bei den Verwarnungsgeldern für weniger schwerwiegende Vergehen und Parkverstöße alles beim Alten. Ferner wird es, nach Auskunft des Bundes-Kraftfahrtamts (KBA), mit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs keine Änderungen am Flensburger Punktesystem geben.

 

Eine Verdopplung der Bußgelder sieht das Verkehrsministerium bei Drogen- und Alkoholverstößen vor. Wer erstmalig alkoholisiert oder von Cannabis, Koks und Co. berauscht, in eine Polizeikontrolle gerät, muss anstelle der ursprünglich festgelegten Strafe von 250 Euro bald 500 Euro hinblättern, bekommt vier Punkte und ist den Führerschein für einen Monat los. Ein zweiter Verstoß schlägt mit 1000 Euro und ein dritter mit 1500 Euro zu Buche. Verursacht ein alkoholisierter Fahrer darüber hinaus einen Unfall oder legt eine auffällige Fahrweise an den Tag, fährt zum Beispiel Schlangenlinien, oder hat mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut, begeht er eine Straftat. Das bedeutet den Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate oder sogar auf Dauer, sieben Punkte und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

 

Im vergangenen Jahr starben rund 4.600 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr. 2007 waren es noch über 4.900. Tatsächlich sinkt die Zahl der tödlich Verunglückten kontinuierlich. ADAC-Sprecher Maximilian Maurer sieht dafür zwei Hauptgründe: „Zum einen sind die Autos sicherer geworden.“ Gute Beispiele hierfür sind Airbags, passgenaueren Nackenstützen, Fahrerassistenzprogramme und Notbremssysteme. „Zum anderen macht auch die Aufklärung etwas aus“, glaubt Maurer, “der Druck zu mehr Sicherheit, etwa durch die Werbung und Aktionen der Automobilclubs, spielt eine entscheidende Rolle.“ Eine bedeutende Maßnahme, die dazu beigetragen hat, die Zahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Personen deutlich zu reduzieren, ist laut ADAC die Einführung der Gurtanlegepflicht im August 1984. Zum ersten Mal konnte im Folgejahr die Grenze von 10.000 Todesopfern unterschritten werden. 1985 zählte das Statistische Bundesamt 8.400 Verkehrstote.

 

Höhere Bußgelder und härtere Strafen allein, wirken sich laut Maurer nicht positiv auf die Verkehrsunfallstatistik aus. Ein Beispiel hat der Experte sofort parat: „Viele Länder haben eine 0,0-Promille-Grenze für Alkohol.“ Doch dort gäbe es erstaunlicherweise mehr Alkoholsünder als anderswo.“ Laut Maurer spielt letztendlich ebenfalls die Überwachungsdichte eine Rolle. Hohe Strafen seien nutzlos, wenn die Täter ungescholten davon kämen. „Optimal ist eine Situation, in der die Bußgelder nicht so hoch sind, dafür aber eine hohe Überwachungsdichte herrscht“, meint der Fachmann, „das bewirkt einen Erinnerungseffekt bei den Autofahrern“.

 

Übrigens: Wer seinen aktuellen Punktestand einsehen möchte, kann einen formlosen Antrag auf Einsicht der Eintragungen an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg schicken. Wichtig ist, dass der Antrag unterschrieben und eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beigefügt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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