Banken sollen besser beraten

Bundesregierung verbessert den Schutz der Anleger / Beratungen müssen protokolliert werden

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Von Wolfgang Mulke

18. Feb. 2009 –

Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Sparer. Banken und Sparkassen müssen Beratungsgespräche künftig protokollieren und den Kunden eine Kopie der Mitschrift aushändigen. So können die Anleger notfalls falsche Beratungen nachweisen und Schadensersatzforderungen leichter durchsetzen. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.

Mit der Neuregelung reagiert die Regierung auf erhebliche Missstände bei den Banken, die im Verlauf der Finanzkrise bekannt wurden. So wurde vielen Kunden, die ihr Geld eigentlich sicher anlegen wollten, riskante Zertifikate der bankrotten US-Bank Lehman Brothers verkauft. Heute sind die Papiere wertlos. Selbst Rentnern drehten die Bankberater noch solche Schuldverschreibungen an, an denen sich viel verdienen ließ. „Manche Berater haben sich mehr an den Vertriebsprovisionen orientiert als am Kundeninteresse“, stellte Justizministerin Brigitte Zypries fest. Es fällt den Betroffenen schwer, eine falsche Beratung durch ihr Institut nachzuweisen. Das soll künftig leichter werden.

Jedes Beratungsgespräch muss schriftlich festgehalten werden. Aus dem Protokoll müssen die wesentlichen Inhalte des Gesprächs hervorgehen, also zum Beispiel die Wünsche des Kunden und die Empfehlung der Bank. Damit soll die Finanzbranche zu mehr Sorgfalt gezwungen werden. Die Bankenverbände sahen keinen Grund für schärfere Regeln. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßt die Neufassung, fordert aber Nachbesserungen. Die Beweislast müsse umgekehrt werden und künftig bei der Bank liegen, sagte vzbv-Chef Gerd Billen und wird dabei von den Grünen unterstützt.

Ein weiteres Plus für die Verbraucher ist die ebenfalls beschlossene längere Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen bei einer falschen Beratung. Bisher können Anleger ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach Vertragsabschluss geltend machen. Künftig haben sie drei Jahre lang Zeit, nachdem der Schaden eingetreten ist. Zehn Jahre nach Vertragsabschluss sind die Ersatzansprüche aber endgültig verjährt.

Der vzbv fürchtet, dass viele Banken nun auf die telefonische Beratung ihrer Kunden setzen. Denn Anrufe können zwar mitgeschnitten werden, damit der Gesprächsverlauf später nachgewiesen werden kann. Doch eine Pflicht dazu besteht nicht.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus die Sicherung der Kundeneinlagen erhöht. Ab dem 30. Juni 2009 sind pro Sparer 50.000 Euro Guthaben gesichert, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. Die bisher geltende zehnprozentige Beteiligung der Kunden am Verlust entfällt. Ende 2010 wird die Sicherungssumme auf 100.000 Euro erhöht.

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