• Fugger Express
    Bild: DB

Bei Verspätung gibt es Geld zurück

Neue Fahrgastrechte sind heute in Kraft getreten

Teilen!

28. Jul. 2009 –

Ab sofort bekommen Fahrgäste Geld zurück, wenn ihr Zug stark verspätet am Zielbahnhof ankommt oder ausfällt. Denn heute treten die neuen Fahrgastrechte in Kraft.

Fahrpreiserstattung

Kommt der Reisende wenigstens 60 Minuten zu spät am Ziel an, erhält er 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten gibt es die Hälfte der Ticketkosten zurück. Auf Wunsch wird der Betrag auf das Konto des Kunden überwiesen.

Übernachtung

Die Eisenbahnunternehmen müssen Kunden eine kostenlose Hotelunterkunft anzubieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit von mehr als einer Stunde oder eines ausgefallenen Zuges eine Übernachtung erforderlich wird.

Zeitkarten

Besitzer von Streckenzeitkarten, wie zum Beispiel Wochen- und Monatskarten, werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt. Im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro und in der ersten Klasse 2,25 Euro zurück. Allerdings werden erst  Entschädigungsbeträge über vier Euro ausgezahlt. Inhaber von Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mehrere Verspätungen geltend machen. Im Fernverkehr werden in der zweiten Klasse fünf Euro und in der ersten Klasse 7,50 Euro erstattet.

Nahverkehr

Ist abzusehen, dass der Fahrgast sein Ziel wenigstens 20 Minuten verspätet erreicht, weil sein Zug unpünktlich ist oder gar ausfällt, kann er auf einen anderen Zug ausweichen. Die zusätzlichen Kosten dafür werden erstattet. Bei stark ermäßigten Fahrkarten, wie zum Beispiel dem „Schönes-Wochenende-Ticket“ oder Länder-Tickets, gilt diese Regelung jedoch nicht. Liegt die planmäßige Ankunftszeit darüber hinaus zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr und hat der Zug mindestens 60 Minuten Verspätung, kann der Fahrgast auch auf ein Taxi umsteigen. Vorraussetzung: Es stehen keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung. Maximal 80 Euro gibt es für die Taxifahrt zurück.

Ans Geld kommen

Die Bahnen haben ein einheitliches Formular entwickelt. Darin werden die wichtigsten Angaben zur betreffenden Reise, sowie die notwendigen Daten zur Überweisung der Erstattung abgefragt. Das Frankfurter Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet die Fälle dann und klärt beispielsweise intern, welches Bahnunternehmen für den unpünktlichen Zug verantwortlich ist. Der umfangreiche Vordruck ist nur auf den ersten Blick kompliziert.

Streitfälle

Die Bahnen müssen Kunden nur entschädigen, wenn sie für den unpünktlichen Zug verantwortlich sind. Verhindert höhere Gewalt wie ein Orkan die planmäßige Fahrt, oder legt ein Unfall oder Selbstmörder die Strecke still, besteht kein Erstattungsanspruch. Streitfälle können auch bei der Frage entstehen, wie lange die Verspätung tatsächlich gedauert hat. Eine neue Schlichtungsstelle, die im Dezember ihre Arbeit aufnehmen will, soll in Zweifelsfällen zwischen Bahnen und Kunden vermitteln.

« Zurück | Nachrichten »