Berlin verbietet Vermittlung privater Taxis durch Uber

Senat sieht in den Internetdiensten einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Das Verbot soll Verbraucher schützen. Uber will dagegen klagen.

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Von Wolfgang Mulke

14. Aug. 2014 –

In der Hauptstadt dürfen die Bürger keine Fahrten mit Privattaxen mehr über die Internetapps der US-Firma Uber buchen. Eine entsprechende Untersagungsverfügung hat das zuständige Landesamt dem Unternehmen zugestellt. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung droht Uber ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro. Der weltweit in Dutzenden Städten tätige Anbieter will sich gegen den Erlass wehren. „Wir beabsichtigen, die Entscheidung des Berliner Senats anzufechten“, kündigt Sprecher Fabien Nestmann an. Bis darüber entschieden sei, werde der Dienst weiter betrieben.

 

Die Stadtverwaltung begründet das Verbot auf zweierlei Weise. Das wichtigste Argument gegen die Taxi-Vermittlung per Smartphone ist das geltende Personenbeförderungsgesetz. Die App-Angebote verstoßen gegen die Bestimmungen. So müssen reguläre Taxifahrer zum Beispiel eine Gesundheitsprüfung bestehen oder die Ortskunde nachweisen. Bei den Privattaxis, die Uber an Interessenten vermittelt, findet keine Prüfung statt. Auch benötigen Taxibetriebe eine Konzession, die Fahrzeuge der neuen Konkurrenz hingegen nicht. Rein rechtlich betrachtet verstößt die Internetfirma damit gegen geltendes Recht. Ob diese Argumentation dagegen auch vor Gericht Bestand hat, muss sich erst noch zeigen. Ein Berliner Taxiunternehmer hat bereits gegen die Mietwagen-App von Uber geklagt und gewonnen.

 

Die weiteren Argumente der Behörde stehen auf wackligen Beinen. So führt das Aufsichtsamt den fehlenden Versicherungsschutz der Fahrgäste bei gewerblichen Fahrten mit privaten Anbietern an. Im Schadensfalle seien die Passagiere einem Haftungsausschluss der Kfz.-Haftpflicht ausgesetzt, heißt es in der Untersagungsverfügung. Das ist nach Einschätzung der R&V-Versicherung aber nicht der Fall. „Wenn ein Unfall geschieht, hat der Insasse nichts zu befürchten“, erläutert R&V-Sprecherin Stefanie Simon. Personenschäden würden auf jeden Fall von der Haftpflichtversicherung ausgeglichen.

 

Beim Fahrer stellt sich die Situation anders dar. Hier hängt es Simon zufolge vom einzelnen Versicherungsvertrag ab, ob die Haftung auch bei gewerblich motivierten Fahrten übernommen wird. R&V hat Erfahrung mit einem ähnlichen Geschäftsmodell, bei dem Privatleute anderen ihr Fahrzeug zeitweilig vermieten. Für die kurze Dauer bietet die Versicherung spezielle Vollkasko-Policen an. So ein Modell wäre auch für das Privattaxi denkbar.

 

Zuletzt verweist der Senat auf den „Grundgedanken des Schutzes des Taxigewerbes“. Rund 7.500 Taxen sind auf den Straßen der Hauptstadt unterwegs. Die Konkurrenz ist groß und die Verdienste

der Fahrer sind gering. Die Fahrpreise müssen vom Land genehmigt. Das Gewerbe erfüllt etliche Vorschriften, die Kosten verursachen. Das reicht von der Einheitsfarbe bis hin zum Taxameter. Privatanbieter haben, da sie unreguliert fahren, weitaus weniger Ausgaben und transportieren ihre Kunden daher billiger an ihr Ziel. Diesen Wettbewerb kann das Gewerbe kaum bestehen. Es ist jedoch eine politische Entscheidung, ob der Markt abgeschottet bleibt.

 

Das aus Kalifornien kommende Internetunternehmen Uber sieht in der Verfügung eine Einschränkung der Freiheit und Mobilität in Berlin. „Sie beschneidet die Wahlmöglichkeiten der Konkurrenten“, sagt Nestmann. Wettbewerb sei gut für alle und der Konsument am Ende der Gewinner. Das sieht die Monopolkommission der Bundesregierung grundsätzlich auch so. Die Experten forderten in ihrem letzten Gutachten eine Freigabe des Taximarktes.

 

Wie es jetzt weitergeht, werden wohl die Gerichte entscheiden müssen. Hamburg will Uber auch nicht, verhindert die Vermittlung von Privatfahrten aber nicht bis zu einer klaren rechtlichen Bewertung. In Düsseldorf und München ist das Unternehmen auch noch aktiv.

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