Bestpreis und bester Preis

Streit um Vertragsklauseln der Buchungsportale vor Gericht

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Von Wolfgang Mulke

09. Feb. 2017 –

Buchungsportale im Internet erfreuen sich bei Urlaubern und Geschäftsreisenden wachsender Beliebtheit. Das Bundeskartellamt hat Bestpreisgarantien aber mittlerweile untersagt. Darum gibt es einen Rechtstreit zwischen dem großen Portal booking.com und der Behörde. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung darüber erst einmal vertagt. Darum geht es.

 

Warum sollen die Kunden bei booking.com nicht den besten Preis bekommen?

Dagegen hat das Kartellamt im Prinzip nichts einzuwenden. Aber die Verträge zwischen dem Portal und den Hotels sahen vor, dass die Herbergen auf ihren eigenen Webseiten keine günstigeren Offerten mehr anbieten dürfen. Diese Einschränkung bei der Preisgestaltung stört die Behörde. Seit Dezember 2015 darf booking-com diese Klausel in ihren Verträgen mit den Hotels nicht mehr verwenden. Die Beschwerde dagegen läuft noch. Das zweite große Portal HRS hat diese Klauseln bereits zuvor auf Beschluss der Wettbewerbshüter hin streichen müssen.

Wie funktionierte die Bestpreis-Garantie?

Die Hotels verpflichteten sich gegenüber den Buchungsportalen, die Zimmer bestimmter Kategorien, zum Beispiel Doppelzimmer mit Meerblick, im Onlinevertrieb höchstens bei einem anderen Portal günstiger anzubieten, nicht jedoch über das eigene Webangebot. Mittlerweile hat booking-com einen anderen Weg zum gleichen Ziel gefunden. Das Unternehmen verspricht seinen Kunden eine Preisanpassung nach unten, wenn er anderswo im Netz ein preiswerteres Angebot für das gesuchte Zimmer findet.

Lohnt sich nun die Buchung direkt im Hotel?

Das ist nicht zwangsläufig der Fall. Doch die Hotels haben wieder einen eigenen Spielraum, hier oder dort beim Preis herunterzugehen. „Wir raten dazu, im Hotel nachzufragen, ob es einen besseren Preis gibt“, sagt der Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DeHoGa), Christopher Lück. Direkt vor Ort lassen sich nach Angaben des europäischen Hotelverbands auch Sonderkonditionen oder spezielle Angebot besser erfragen.

 

Wie wichtig sind die Buchungsportale für die Hotellerie?

Inzwischen sind die Such- und Buchungsmaschinen für Zimmer, Wohnungen oder Flüge ein fester Bestandteil des Buchungsgeschehens. In Deutschland zählte der Hotelverband 2015 zum ersten Mal mehr Zimmerbuchungen über Portale wie HRS, Expedia oder booking.com als per Telefon. Jedes vierte Zimmer wird danach bei diesen Unternehmen reserviert. Unter den Portalen ist wiederum booking-com das größte. Laut Bundeskartellamt deckt es 30 Prozent des Marktes alleine ab. Die Branche rechnet mit einem weiteren Wachstum der Buchungsportale. „Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Marktbedingungen wieder fairer und ausgeglichener werden“, sagt Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland. Dies erhofft sich der Verband auch durch das Düsseldorfer Urteil.

 

Warum geht booking.com gegen das Verbot von Bestpreis-Klauseln vor?

Das Unternehmen verweist auf die gängige Praxis in vielen anderen Ländern. Den Verbrauchern werde auch diese Weise ein transparenter und einheitlicher Preisvergleich ermöglicht. Das sehen die deutschen Kartellbehörden anders. Der Wettbewerb werde eingeschränkt, wenn die Hotels keine eigenen Angebote mehr ins Netz stellen können. Auch deren Kollegen im Ausland, zum Beispiel in Frankreich, Italien und Schweden, sehen die Preisgarantieklauseln skeptisch.

 

Wie geht es weiter?

Wann das Gericht über die Beschwerde entscheidet, ließ es noch offen. Der erste Kartellsenat des OLG Düsseldorf äußerte allerdings Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter. Geprüft wird nun, ob die Vertragsklauseln nicht notwendige Vereinbarungen zwischen Hotelpartnern darstellten. Es kann also gut sein, dass die alte Bestpreisgarantie bald wieder fester Bestandteil der Portale werden kann.

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