Das ändert sich 2014

Teil 2 Wohnen und Verkehr

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Von Wolfgang Mulke

18. Dez. 2013 –

Reform von Mietrecht und Punktesystem

 

Auf die Verbraucher kommen 2014 viele Änderungen zu. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

 

Die vielleicht spektakulärste Reform des kommenden Jahres ist das neue Punktesystem für Verkehrssünder. Am 1. Juli 2014 wird es eingeführt. Statt bis zu sieben Punkte für ein Vergehen gibt es künftig nur noch einen, zwei oder drei, je nach Schwere des Verstoßes. Das Handygespräch am Steuer wird zum Beispiel mit einem Punkt geahndet, die überfahrene rote Ampel bringt zwei Punkte ein und bei Straftaten wie betrunkenem Fahren landen drei Punkte auf dem Konto. Den Führerschein werden Wiederholungstäter schnell los. Bei acht Punkte statt bisher 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Für kleine Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Punkte mehr, sofern sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Dafür werden die Bußgelder erhöht. Punkte, die Autofahrer für geringfügige Verstöße bereits erhalten haben, werden gelöscht. Alle anderen Punkte bleiben in der Flensburger Kartei erhalten und werden dem neuen System angepasst.

 

Ab dem 1.Juli muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden. Bei Unfällen können Fahrer und Beifahrer für die anderen Verkehrsteilnehmer besser gesehen werden. So sinkt die Gefahr von Folgeunfällen. Im Gegensatz zum Nachbarland Österreich ist hierzulande nur eine Weste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Experten raten aber dazu, für jeden Insassen eine farbenfrohe Warnweste bereit zu legen.

 

Maut

 

Die große Koalition will ausländische Fahrzeuge mit einer Autobahn-Maut belegen. Das Vorhaben soll 2014 umgesetzt werden und könnte auch deutsche Autofahrer treffen. Denn um eine europarechtlich saubere Regelung hinzubekommen, müsste die Gebühr wohl für alle Autos gelten. Eine anderweitige Entlastung der inländischen Fahrer wird noch gesucht. Denn es steht die Zusage der Bundesregierung, dass hierzulande kein Autofahrer höher belastet wird.

 

Makler

 

Ebenfalls noch in der Planung der Regierung sind Änderungen im Mietrecht. Eine davon betrifft die Wohnungsvermittler. Bisher bezahlt in der Regel der Mieter die Gebühren für Makler. Künftig soll derjenige dafür aufkommen, der den Vermittler beauftragt hat.

 

Mietpreisbremse

 

In Stadtquartieren mit einer besonders angespannten Lage am Wohnungsmarkt dürfen Vermieter bei Neuvermietungen künftig nur noch zehn Prozent mehr als die ortsübliche verlangen. Das dürfen die Länder so bestimmen. Für Neubauten oder gerade sanierte Gebäude gilt dies nicht. Auch die Mietpreisbremse muss erst noch gesetzlich festgeschrieben werden.

 

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