Das ändert sich 2014

Teil 1: Geld, Steuern und Sozialversicherung

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Von Wolfgang Mulke

18. Dez. 2013 –

Auf die Verbraucher kommen 2014 viele Änderungen zu. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

 

Geldverkehr

 

Die alten Kontonummern gehören ab dem 1. Februar 2014 der Vergangenheit an. Sie werden durch die so genannte IBAN ersetzt. Die IBAN besteht aus der Länderkennung DE, einem zweistelligen Schlüssel, der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. Um die Umstellung müssen sich die meisten Bankkunden nicht kümmern. Auch die bestehenden Lastschriften laufen wie gewohnt weiter. Allerdings müssen Verbraucher, die neue Einzugsermächtigungen erteilen wollen, diese schriftlich bestätigen. Diese Umstellungen werden nötig, weil im Februar ein einheitliches europäisches Zahlungssystem in Kraft tritt.

 

Privatpleite

 

Zum 1. Juli 2014 tritt eine Reform des Verfahrens zur Privatinsolvenz in Kraft. Schuldner können dann schon nach drei Jahren wieder schuldenfrei sein. Dafür müssen sie aber eine extrem hohe Hürde überwinden. Die Verkürzung wird nur gewährt, wenn anfangs 35 Prozent der bestehenden Forderungen sowie die Kosten des Verfahrens beglichen werden. Zudem werden die Gläubiger gleichgestellt, also niemand mehr bevorzugt bedient. Davon versprechen sich Fachleute höhere Chancen auf eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern. Wenn das klappt, kann die Restschuldbefreiung schon nach fünf Jahren statt nach sechs Jahren erfolgen.

 

Silbermünzen

 

Wer den Kauf von Silbermünzen für die heimische Sammlung oder als Geldanlage plant, sollte sich beeilen. Denn zum Jahreswechsel wird die Mehrwertsteuer dafür von bisher sieben Prozent auf 19 Prozent erhöht.

 

Rentenversicherung

 

Die Beiträge zur Rentenversicherung müssten rechnerisch am 1. Januar von 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent sinken. Die Arbeitnehmer werden davon aber nichts merken. Denn die neue Bundesregierung wird die vorgesehene Beitragssenkung im Februar rückwirkend zurücknehmen. Der Nettolohn steigt also nicht wie vorgesehen. Außerdem wird die Beitragsbemessungsgrenze weiter erhöht. Bis zu einem Einkommen von 5.800 Euro im Westen und 5.000 Euro im Osten müssen Beschäftigte Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Bei der Knappschaft beträgt die Grenze 7.300 Euro in den alten und 6.150 Euro in den neuen Ländern.

 

Rentenkoalition

 

Die große Koalition will zum 1. Juli 2014 die Mütterrente verbessern. Dann erhalten Mütter auch für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder mehr Geld, monatlich genau 28,12 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten. Zum gleichen Zeitpunkt können Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren schon mit 63 Jahren in Rente gehen, ohne dass sie dafür Abschläge hinnehmen müssen.

 

 

Krankenversicherung

 

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 4.050 Euro werden Beiträge erhoben. Der darüber hinaus gehende Verdienst bleibt beitragsfrei.

 

Steuern

 

2014 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Ein Verdienst von 8.354 Euro im Jahr bleibt steuerfrei, 224 Euro mehr als in diesem Jahr. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 4.368 Euro auf 4.440 Euro.

 

Arbeitnehmer, die an mehreren Arbeitsstätten tätig sind, können auf eine steuerliche Entlastung hoffen. Denn künftig wird die Entfernungspauschale an der „ersten Tätigkeitsstelle“ festgemacht. Für die Hin- und Rückfahrt von der heimischen Wohnung zu den verschiedenen Einsatzorten kann künftig für jeden Kilometer die Pauschale geltend gemacht werden. So kommen sehr viel höhere Beträge zusammen als bisher. Die erste Tätigkeitsstelle wird vom Arbeitgeber festgelegt.

 

Zweitwohnung

 

Bei einer Zweitwohnung am Arbeitsort erkennt das Finanzamt künftig nur noch höchstens 1.000 Euro im Monat als Miet- und Betriebskosten an. Bei Eigentumswohnungen gilt dies entsprechend für Schuldzinsen und die Abschreibung. Außerdem muss die Zweitwohnung beruflich notwendig sein. Dies machen die Beamten daran fest, dass die Wohnung vom Arbeitsplatz weniger als halb so weit entfernt sein darf wie die von der Hauptwohnung.

 

Hartz IV

 

Am 1. Januar erhalten Empfänger des Arbeitslosengeldes II oder Rentner in der Grundsicherung 391 Euro als Regelsatz. Das sind neun Euro mehr als bisher. Der Regelsatz für Kinder wird ebenfalls leicht angehoben.

 

 

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