Das Aus für die Glühbirne
Am 1. September 2012 tritt die vierte Stufe des so genannten Glühlampenverbots in Kraft. Dann dürfen Hersteller wie Osram oder Phillips Glühbirnen mit mehr als zehn Watt nicht mehr an den Handel ausliefern. Welche Konsequenzen bringt die Regelung für Verb
21. Aug. 2012 –
Welche Leuchten sind betroffen?
Ab September sollen nur noch Glüh- und Halogenglühlampen mit einem Lichtstrom von kleiner als 60 Lumen erhältlich sein. Das entspricht etwa zehn Watt Leistungsaufnahme. Die allseits bekannten 25- und 40-Watt-Leuchten verschwinden dann aus den Geschäften. In den Jahren zuvor hatte es schon die 60-, 70- und 100-Watt-Glühlampen erwischt.
Müssen Händler die betroffenen Glühbirnen dann aus den Regalen nehmen?
Um einen Verkaufsstopp handelt es sich nicht. Die EU-Verordnung untersagt es den Herstellern, die Lampentypen in den Verkehr zu bringen, nicht aber deren Verkauf und Gebrauch. Das bedeutet, dass die Leuchtmittel erst dann endgültig vom Markt verschwinden, wenn die Bestände in den Geschäften abverkauft sind.
Sollte ich mich schnell noch mit Glühbirnen eindecken?
Die Umsetzung der „EU-Effizienzrichtlinie für Licht“ – so nennt sich die Anordnung, die das Inverkehrbringen von Glühlampen regelt – soll bewirken, dass ineffiziente Leuchtmittel vom Markt verschwinden. Glühbirnen geben mehr als 90 Prozent ihrer Energie in Form von Wärme ab und sind keineswegs effizient. Auf 150 Euro beziffert die Stiftung Warentest den Betrag, den eine dreiköpfige Familie im Jahr sparen kann, wenn sie Glühlampen durch moderne Energiesparlampen ersetzt. Glühbirnen zu horten, wäre demnach keine gute Idee.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot?
Lampen für Spezialanwendungen, die nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, dürfen weiterhin verkauft werden – also zum Beispiel Pflanzenlampen mit bestimmten Lichteigenschaften. Auch stoßfeste Leuchten mit speziell verstärktem Sockel sind von der Regelung ausgenommen. Solche Spezialbirnen kommen etwa in der Schifffahrt oder im Bergbau zum Einsatz.
Soll ich Speziallampen verwenden?
Auch das wäre keine gute Idee. „Es ist relativ neu, dass Spezialleuchten, zum Beispiel mit verstärktem Sockel, im Handel für den Haushaltsgebrauch angeboten werden“, beobachtet Frauke Rogalla, Energieexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Für den Hausgebrauch seien diese eigentlich nicht gedacht und dürften auch nicht dafür verkauft werden. Die Lampen haben zudem einen wesentlich schlechteren Wirkungsgrad als herkömmliche Glühlampen, sind teurer und besitzen eine geringe Lebensdauer.
Sind farbige Lampen weiterhin erhältlich?
Ja. Lampen mit farbigem Licht sind von der Regelung ausgeschlossen. Ebenso sind Reflektorlampen, die das Licht bündeln nicht betroffen. Leuchten mit leicht farbigem Licht, so genannte „Soft Tone“- oder „Soft White“-Lampen dürfen Hersteller nicht mehr an die Geschäfte liefern.
Welche Alternativen zur Glühbirne eignen sich?
Energiesparleuchten reichen qualitativ längst an Glühlampen heran. Besser noch als Energiesparlampen sind LED-Leuchten. Sie gehen als Spitzenreiter aus einer Untersuchung der Stiftung Warentest (9/2011) hervor. Wegen der hohen Preise lohnt sich ihr Einsatz allerdings nur dort, wo sie oft und lange eingeschaltet sind. Testsieger mit der Note „Sehr gut“ wurden die beiden teuersten LED-Lampen im Test: die Osram Parathom Pro für 45 Euro und die Philips MyAmbiance für 40 Euro. Preisgünstige Alternativen sind fünf „gute“ Energiesparlampen – auch Kompaktleuchtstofflampen genannt – zu Preisen zwischen 2,29 Euro und 7 Euro.
Kasten: Gut geschützt vor Quecksilber
Energiesparlampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber. Derzeit sind maximal fünf Milligramm pro Lampe erlaubt. Am Problem mit dem Schwermetall tüfteln die Hersteller längst und verzichten inzwischen häufig auf den Einsatz von flüssigem Quecksilber. Immer mehr Produzenten setzen auf festes Amalgam. Geht die Lampe zu Bruch, ist das Schwermetall in dieser Form unproblematischer und lässt sich relativ leicht beseitigen.
Ebenso sind Modelle mit Splitterschutz auf dem Markt erhältlich. Absoluten Schutz gegen Lampenbruch bieten sie allerdings nicht. Zerschellt eine Lampe auf dem Boden, hilft sofortiges und gründliches Lüften. Dann muss man laut Umweltbundesamt (UBA) keine Gesundheitsrisiken befürchten. Besonders empfindlich gegenüber Quecksilber sind Kinder und Schwangere. In Räumen, in denen sich kleine Kinder aufhalten, sollten deshalb Energiesparleuchten nur mit zusätzlichem Schutz – zum Beispiel einem Lampenschirm – zum Einsatz kommen.
Geht einmal eine Sparlampe zu Bruch, gehört sie nicht in den Hausmüll, sondern muss bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Das gilt auch für ausgediente Leuchten. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Derzeit nehmen 1.700 kommunale Sammelstellen die Lampen oder deren zerbrochene Reste an. Zusätzlich stehen über 1.400 Sammelstellen im Handel und im Handwerk zur Verfügung, etwa in Bau- oder Heimwerkermärkten. Die nächstgelegene Sammelstelle lässt sich unter www.lichtzeichen.de ermitteln.