Das Ende der Gasheizung

Bund baut Förderprogramme um

Teilen!

Von Björn Hartmann

18. Mai. 2022 –

In den vergangenen Wochen hat sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor allem mit der Energiesicherheit beschäftigt. Jetzt legt er einen umfangreichen Plan vor, wie Energie gespart werden soll. Wer Fördergeld bekommt, soll neu geregelt werden. Konkrete Summen nennt es nicht. Und es deutet das Ende der klassischen Gas- und Ölheizungen an.

Vieles, was im Papier „Energiesparen für mehr Unabhängigkeit“ zusammengefasst ist, hat die rotgrüngelbe Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine für Deutschlands Energieversorgung beschleunigt jetzt noch einmal die Pläne. Die Bundesrepublik ist abhängig von russischem Gas, die Preise für Öl, Gas und Strom kräftig steigen. Weniger Energieverbrauch, vor allem fossiler Energien, sei der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit, heißt es in dem Papier. Gleichzeitig soll auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Heizungen: Schon von 2024 an muss jede neu eingebaute oder ausgetauschte Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine Kombination aus Solarthermie und Gasheizung für Tage, an denen die Sonne nicht scheint, wäre eine Möglichkeit. Mittelfristig wird das aber das Aus für Öl- und Gasheizungen bedeuten, weil sich gemischte Anlagen für viele Hausbesitzer nicht rechnen werden. Das Gebäudeenergiegesetz will die Koalition bis Ende 2022 entsprechend ändern.

Solaranlagen: Deutschlands Dächer sind bisher weitgehend ungenutzt für die Energieerzeugung. Das Bundeswirtschaftsministerium will sie zum Standard machen. Für Gewerbeimmobilien ist eine Pflicht vorgesehen. Auch hier soll das Gebäudeenergiegesetz noch in diesem Jahr angepasst werden. Unklar ist noch, ob die Pflicht auch für Wohngebäuden gelten soll. Offiziell heißt es, Solardächer sollten „die Regel“ sein. Ein Problem der Pflicht: Es würden auch Anlagen in Schattenlagen installiert, was wenig effizient wäre.

Neubauten: Bereits geändert hat die Bundesregierung die Förderregeln für Neubauten. Wer ein Haus bauen möchte, muss vom 1. Januar 2023 an den Mindesteffizienzstandard EH 55 einhalten – was bereits heute weitgehend so ist. Von 2025 an gilt dann EH 40.

Isolierung: alte Fenster und Außentüren, dünne Wände oder Kältebrücken: In alten Gebäuden ist Energiesparen schwierig, weil viel Wärme verloren geht. Zwar werden schon seit Jahren Gebäude isoliert, doch so richtig ist das Programm bisher nicht vorangekommen. „Das größte Energieeinsparpotenzial haben wir bei Altbauten, von denen viele noch schlecht isoliert sind“, sagt Energieexperte Thomas Engelke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Der Staat müsste mehr Geld in die Hand nehmen. Der Bund will jetzt das entsprechende Fördergesetz ändern. Besonders die energetisch schlechtesten Gebäude sollen „adressiert werden“.

Fördergeld: Energiesparen und der Umstieg auf erneuerbare Energien sind teuer. Die Förderangebote der staatlichen KfW-Bank und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle will die Bundesregierung deshalb neu gefasst werden. Neben mehr Geld für Altbausanierung ist Geld für den Wechsel der Heizungsanlage (zum Beispiel von Gas zu Wärmepumpe) vorgesehen sowie ein neues Programm für klimafreundliches Bauen, das vom 1. Januar 2023 gelten soll.

Vermieter: Auf Erdgas und Erdöl erhebt die Bundesregierung einen CO2-Preis.Ob die Mieter eines Mehrfamilienhauses oder die Vermieter ihn zahlen müssen, soll in den nächsten Wochen neu geregelt werden. Der Plan: Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto mehr des CO2-Preises soll der Vermieter übernehmen – ein Anreiz für energetische Sanierung.

Industrie: Auch hier verspricht die Bundesregierung Geld, vor allem den Industriezweigen, die Grundstoffe herstellen. In Deutschland ist das vor allem die chemische Industrie, die auch sehr energieintensiv ist. Die Idee: Wenn die Kosten für klimafreundliche Prozesse höher sind als die für herkömmliche, will der Bund die Betriebskosten ausgleichen. einer entsprechenden Förderrichtlinie muss die EU zustimmen, weil es unerlaubte Subventionen sein könnten. Geld soll es auch für die geben, die Prozesswärme – besonders wichtig in der Industrie – künftig etwa mit Tiefengeothermieanlagen erzeugen statt mit Gas. Das entsprechende Gesetz soll in diesem Jahr geändert werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium spricht insgesamt von einem Konjunkturprogramm für Handwerker. Ein Problem bei allem: Es fehlen Spezialisten, die Solaranlagen installieren und Wärmepumpen montieren können. Wie der Fachkräftemangel behoben werden kann, ist noch unklar.

Beim Sparen ist jedenfalls nicht nur der Verbraucher gefragt. „Es ist plakativ, zu sagen, dass die privaten Haushalte die Heizung ein Grad herunterdrehen sollen, um zu sparen. Aber falsch“, sagt vzbv-Energieexperte Engelke. „Alle müssen einen Beitrag zum Energiesparen leisten, nicht nur die privaten Haushalte: auch Industrie, Handel Dienstleister und auch der öffentlicher Sektor.“ Das Bundeswirtschaftsministerium hat das aufgenommen. Für Bund, Länder und Kommunen sind Energie- und Umweltmanagementsysteme vorgesehen – ein eher schwammiger Begriff. Jährliche Energieeinsparziele sind da schon konkreter. Wann es soweit ist, ist offen.

Grundsätzlich gilt: „Wer plant, die Heizung auszutauschen oder die Fassade zu isolieren, sollte sich unbedingt beraten lassen“, sagt vzbv-Experte Engelke. „Die Kosten lohnen sich.“

« Zurück | Nachrichten »