Das Rettungspaket für Lebensversicherungen steht

Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Von Wolfgang Mulke

27. Mai. 2014 –

Das Gesetzespaket zur Rettung der Lebensversicherer steht. Kunden, Aktionäre und Vermittler der Policen werden dafür zur Kasse gebeten. In welchem Ausmaß dies einzelne Versicherte betrifft, lässt sich nicht genau sagen. Das hängt vom jeweiligen Vertrag und der wirtschaftliche Lage der Versicherung ab.

 

Warum hilft die Regierung den Lebensversicherungen?

 

Die niedrigen Zinsen bereiten den Anbietern von Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen Probleme. Denn sie haben den derzeit 88 Millionen Kunden eine Mindestverzinsung von durchschnittlich 3,5 Prozent garantiert. Diese Erträge können die Unternehmen mit neuen Geldanlagen kaum noch erzielen. Die sichere Bundesanleihe wirft derzeit gerade einmal 1,4 Prozent Zinsen ab. Sollte die Niedrigzinsphase anhalten, geraden viele Versicherer in Schwierigkeiten. Die Bundesbank befürchtet, dass mehr als ein Drittel der Anbieter ihre Garantieversprechen nicht mehr einlösen kann, wenn das Zinsniveau in den nächsten zehn Jahren niedrig bleibt.

 

Wie stabilisiert sich die Finanzkraft der Anbieter?

 

Die Bundesregierung will für mehr Stabilität sorgen, in dem sowohl die Versicherten als auch die Eigentümer der Anbieter auftretende Lücken zwischen Erträgen und Garantieleistungen stopfen. Reichen die erzielten Einnahmen nicht aus, dürfen die Versicherungen keine Dividende mehr an ihre Aktionäre ausschütten. Gleichzeitig büßen Kunden, deren Vertrag ausläuft oder gekündigt wird, die Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven ganz oder teilweise ein. Im Durchschnitt kostet dies jeden der 88 Millionen Kunden 440 Euro. Das hat das Finanzministerium ausgerechnet. Im Einzelfall kann der Verlust aber auch einige Tausend Euro betragen. Gemessen an den ausgeschütteten Gewinnen des Jahres 2012 müssten die Aktionäre auf 800 Millionen Euro verzichten.

 

Was ändert sich für die Anleger?

 

Mit Nachteilen müssen die Besitzer einer privaten Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung rechnen, deren Verträge bald auslaufen. Je nachdem, wie gut oder schlecht ihre Versicherung finanziell gestellt ist, wird ihr Anteil an den Bewertungsreserven gekürzt. In einer Niedrigzinsphase sind diese Reserven besonders hoch, derzeit sind es 2,9 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um Kursgewinne bei Staatsanleihen, die während der Laufzeit eines Wertpapiers in einer Zeit niedriger Zinsen entstehen. Da die Wertpapiere nicht verkauft werden, entsteht dieser Ertrag nur auf dem Papier, muss bisher aber anteilig trotzdem an die Anleger ausbezahlt werden, deren Verträge enden. Für die anderen Versicherten bleibt dadurch weniger übrig. Das ändert sich nun, auch um für mehr Gerechtigkeit unter allen Versicherten zu sorgen.

 

Gibt es auch gute Nachrichten für die Verbraucher?

 

Die Bundesregierung hat auch einige aus Kundensicht positive Regeln in den Gesetzentwurf eingebaut. So erzielen die Versicherungen Überschüsse, zum Beispiel, wenn die Bezieher von Privatrenten früher sterben als statistisch angenommen. Denn dann sparen die Unternehmen ja einkalkulierte Zahlungen ein. Bislang werden drei Viertel dieser Erträge auf die Kunden verteilt. Künftig sind es 90 Prozent. Positiv ist auch, dass die Vermittler von Versicherungen die Provisionen für einen Vertragsabschluss künftig offenlegen müssen. Schließlich profitieren die Anleger, deren Verträge noch länger laufen, weil für sie, sehr vereinfacht gesagt, mehr von den Bewertungsreserven übrig bleibt und die Zahlungsfähigkeit ihres Anbieters gesichert wird.

 

Wird die Branche auch stärker kontrolliert, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit früh zu erkennen?

 

Die Aufsichtsbehörden schauen bald genau darauf, wie die einzelnen Unternehmen finanziell dastehen. Die Versicherungen müssen mehrjährige Prognosen einreichen und schon einen Sanierungsplan für den Ernstfall entwerfen. Auch dürfen sie keine unrealistischen Zinsversprechen mehr machen. Dazu wird der Garantiezins Anfang 2015 noch einmal abgesenkt, von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent.

 

Wie geht es weiter?

 

Im Juni oder Anfang Juli wird der Bundestag das Gesetz beraten und verabschieden. Auch der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause zustimmen. Dann könnte das Gesetz im Spätsommer in Kraft treten.

 

Lohnt es sich jetzt, die Versicherung zu kündigen?

 

Das hängt vom Einzelfall ab. Solange das Gesetz nicht in Kraft getreten ist, bleibt es bei der geltenden Regelung zur Beteiligung an den Bewertungsreserven. Wenn diese Beteiligung höher ist als die zu erwartende Überschussbeteiligung beim Auslaufen des Vertrages, kann sich die vorzeitige Kündigung lohnen. Fachleute raten von einer Kündigung eher ab, vor allem bei bald fälligen Verträgen.

 

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