Die Seife der Lobbyisten

Kommentar zu Triclosan in Zahnpasta

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Von Hanna Gersmann

08. Okt. 2014 –

Am Desinfektionsmittel Triclosan, das in Zahnpasta, Seifen oder Müllbeuteln steckt, beweist sich, was Politiker oft bestreiten: Die Verbraucherlobby dringt nicht zu ihnen durch, die Wirtschaftslobby schon. Nur darum ist Triclosan, das in Laborversuchen Krebs ausgelöst, Muskeln geschwächt und resistente Keime gefördert hat, noch in fast jedem Haushalt zu finden - als ließe sich nichts tun.


Hinter dem Stoff, der Mitte der sechziger Jahre zunächst zur Desinfektion von Krankenhauswäsche entwickelt wurde, steht eine gut vierzigjährige Geschichte der Fahrlässigkeit: 1974 empfiehlt die amerikanische Gesundheitsbehörde bereits ein Verbot. 1981 warnt die US-Umweltbehörde EPA vor sehr giftigen Dioxinen und Furanen aus der Triclosan-Produktion. Der giftige Stoff wird dennoch Allerweltsprodukt, verteilt sich so in der Umwelt, dass er heute zum Beispiel im Wasser der Elbe auftaucht.


Die Gesetzgeber lassen sich einseifen. Von Konzernen wie BASF, die den Stoff noch immer für unbedenklich erklären. Von Wirtschaftsvertretern, die immer wieder an ihre Türen klopfen. Allein der deutsche Verband der Chemischen Industrie lässt sich seine Kontakte in Brüssel 3,6 Millionen Euro kosten. Greenpeace kommt nicht einmal auf ein Drittel davon. Zu viele Politiker lassen die mitregieren, die es sich leisten können – und machen es sich zu leicht.


Sicher, die EU hat das Chemierecht immer mal wieder verschärft. Stoffe werden auf ihre Risiken hin getestet. Doch die Verfahren dauern oft Jahre. Dabei ist Chemie gar nicht so kompliziert. Es gibt Stoffgruppen, die aufgrund ihrer Struktur per se als bedenklich gelten, chlororganische Verbindungen zum Beispiel. Zu denen gehört das berüchtigte Insektizid DDT genauso wie Triclosan.

 

Bisher dürfen die Chemiekonzerne aber alle Substanzen verkaufen, bei denen die Behörden nicht en Detail nachgewiesen haben, dass sie Spermien schwächen oder Krebs auslösen. Dabei wäre es andersherum richtig: Kann die Wirtschaft die Bedenken nicht ausräumen, darf sie die Substanz nicht verkaufen. Dieser Beweislastumkehr fehlt die Lobby.

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