Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Umweltprämie
16. Jan. 2009 –
Welche Autokäufer bekommen die Abwrackprämie?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren alten Wagen abschaffen und sich dafür einen neuen kaufen wollen, können einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro für den Kauf beantragen. Das Altfahrzeug muss aber vor dem 14. Januar 2000 zugelassen worden sein, also wenigstens neun Jahre alt sein. Außerdem muss der Gebrauchte schon länger als ein Jahr auf den Käufer zugelassen sein. Das neue Auto muss auf den Namen des Halters des alten Wagens zugelassen werden.
Ab wann gilt die Regelung?
Stichtag für die Umweltprämie ist der 14. Januar 2009. Die Regelung läuft am Ende dieses Jahres aus.
Gibt es den Zuschuss für alle gekauften Autos?
Nein, die Regelung gilt nur für Neuwagen und für so genannte Jahreswagen. Bei Neuwagen kommt es darauf an, dass sie wenigstens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen und es sich um eine Erstzulassung handelt. Gebrauchte Fahrzeuge, auch wenn sie weniger als ein Jahr auf einen privaten Kunden zugelassen waren, werden nicht subventioniert. Als Jahreswagen sieht das Bundeswirtschaftsministerium alle Pkw an, die höchstens ein Jahr auf einen Kfz-Händler oder einen Autohersteller zugelassen waren.
Wie kommt der Kunde an die Förderung?
Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Behörde erarbeitet derzeit die Antragsformulare für die Förderung. Es ist für die begünstigten Autokäufer ratsam, schon jetzt einen formlosen Antrag auf den Zuschuss zu stellen. Denn die gesamte Fördersumme des Bundes ist auf 1,5 Milliarden Euro begrenzt und die Verteilung der Prämie erfolgt nach der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen. Der Händler darf das Antragsverfahren für die Kunden übernehmen.
Was geschieht mit dem alten Fahrzeug?
Das alte Auto muss verschrottet werden. Auch ein Verkauf ins Ausland ist nicht erlaubt. Der Wagen muss in einem anerkannten Demontagebetrieb abgewrackt werden.
Verlangen die Behörden irgendwelche Nachweise?
Der bürokratische Aufwand ist gering. Verlangt wird eine Bestätigung, dass der alte Wagen ordnungsgemäß verschrottet wird und ein Nachweis der Zulassung vom alten und vom neuen Wagen durch den Antragsteller.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die Behörde hat unter der Nummer 06196 908470 eine Hotline eingerichtet. Dort erhalten Autokäufer alle notwendigen Detailinformationen. Im Internet ist das Amt unter der Adresse www.bafa.de präsent.
Kann die Regel missbraucht werden?
Die Bundesregierung arbeitet noch an den Klauseln, die den Missbrauch der Regelung verhindern sollen. Es könnte zum Beispiel eine Mindestfrist für den Besitz des neuen Autos geben. Auch muss sichergestellt werden, dass Schrotthändler die oft noch fahrtüchtigen Altfahrzeuge nicht ins Ausland bringen und dort verkaufen.
Lohnt sich die Umweltprämie für alle Autofahrer, die ihren alten gegen einen neuen Wagen eintauschen wollen?
Die Interessenten sollten rechnen und zunächst einen Blick in die Gebrauchtwagenbörsen wagen. Wenn der Gebrauchte noch mehr wert ist als 2.500 Euro, lohnt sich der Privatverkauf mehr als das Verschrotten für die Subvention. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug beim Händler für eine höhere Gutschrift in Zahlung gegeben werden kann.
Was will die Bundesregierung mit der Förderung erreichen?
Die Autoindustrie soll mit der Umweltprämie aus der Krise gezogen werden. Viel Händler sitzen auf unverkäuflichen Modellen, weil sich die potenziellen Kunden zurückhalten. Die Subvention soll die Zurückhaltung beenden. Zugleich erhofft sich die Politik einen Beitrag zum Umweltschutz, weil die schmutzigeren alten Autos durch den neuesten Stand der Technik ersetzt werden.
Was sagen Kritiker zur Umweltprämie?
Der Verkehrsclub Deutschland lehnt die Abwrackprämie ab. Der Verein befürchtet Mitnahmeeffekte und Betrügereien. Außerdem bemängeln Umweltschützer, dass die Subvention nicht an den Kauf besonders umweltfreundlicher Modelle geknüpft wurde. Ein noch größeres Ärgernis ist für die Kritiker die Befreiung der Neuwagenkunden von der Kfz-Steuer, die auch ein Bestandteil des Klimapakets ist. Der Käufer eines spritfressenden Großfahrzeugs wird dabei um bis zu 1.400 Euro entlastet.