Die wichtigsten Fragen zur Kfz-Steuer und zur Umweltprämie

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Von Wolfgang Mulke

02. Feb. 2009 –

Werden besonders umweltschonende Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?

Nein, selbst für das sparsamste Modell werden weiterhin Steuern fällig. Denn als Grundlage für die Besteuerung zieht der Bund den Ausstoß vom Klimagas CO2 und den Hubraum heran. Besitzer von Sparmobilen müssen zwar für das CO2 nichts bezahlen, kommen aber um die Abgabe für den Hubraum nicht herum.


Wie berechnet sich die neue Kfz-Steuer?

Pro angefangene 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum werden beim Benziner zwei Euro berechnet, beim Diesel 9,50 Euro. Dazu kommt ein Betrag, der vom CO2-Ausstoß abhängt. Für jedes Gramm CO2 pro Kilometer ab 120 Gramm werden zwei Euro fällig. Ein Benzinauto mit 1300 ccm und einem CO2-Ausstoß von 130 Gramm pro Kilometer kostet also 26 + 20 = 46 Euro im Jahr.


Wie hoch wird die Steuer für gängige Automodelle?

Für manche Autofahrer wird es billiger, für andere teurer. Der Besitzer eines Smart fortwo mit 999 ccm und 112 Gram CO2 bezahlt künftig 20 statt bisher 67 Euro. Die Abgabe für einen VW Golf mit 1.390 ccm und 149 Gramm CO2 sinkt von 94 auf 86 Euro, beim Mercedes A170 von 114 auf 108 Euro. Der Fahrer eines Porsch Boxters muss 258 statt bisher 182 Euro bezahlen, der eines 5er BMW mit 348 Euro 24 Euro mehr als bisher.

Wie hängen Kfz-Steuer und Konjunkturpaket zusammen?

Beim ersten Konjunkturpaket hat die Bundesregierung eine Steuerbefreiung für zwei Jahre bei Kauf eines sparsamen Neuwagens beschlossen. Beim zweiten Konjunkturpaket wurde die lange geplante teilweise Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2-abhängige Abgabe vorgenommen. Damit soll vor allem den Käufern von großen Dienstwagen die Unsicherheit über die künftigen Kosten genommen werden. Denn diese Kunden haben Käufe aufgeschoben, was besonders die deutsche Autoindustrie trifft.


Wann kommt die Abwrackprämie tatsächlich?

Im Gegensatz zu früheren Meldungen kann die Abwrackprämie jetzt erst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Die dazu nötigen Formulare können sich Interessenten aus dem Internet unter www.bafa.de nun herunter laden. Formlose Anträge per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtig. Das Amt hat außerdem eine neue Telefon-Hotline eingerichtet. Die Experten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 – 20.00 Uhr, am Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr unter der Nummer 030 346 465 470 zu erreichen.


Wie wird sie beantragt?

Die Prämie kann für Neuwagen oder einmalig zugelassene Jahreswagen beantragt werden. Das Formular und die geforderten Nachweise dürfen nur auf dem Postweg an das Amt geschickt werden und müssen eine Originalunterschrift tragen. Beigefügt werden müssen folgende Dokumente:
- der Verschrottungsnachweis durch einen anerkannten Demontagebetrieb,
- eine Erklärung des Schrotthändlers über die Zerstörung des Fahrzeugs,
- ein Nachweis durch den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief, dass das Auto ordentlich abgemeldet wurde,
- die Kopie der Zulassung des neues Autos auf den Antragsteller,
- eine Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrages für den neuen Wagen.



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