Diesel-Golf vor Gericht

Ein wegweisendes Verfahren in Schleswig

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Von Björn Hartmann

18. Feb. 2023 –

Im Saal 6 eines roten Klinkerbaus in Schleswig geht es am Montag (20. Februar) um Diesel-Motoren. Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht verspricht sehr viele technische Einzelheiten, die den meisten wenig sagen werden. Dennoch könnte ein Urteil Folgen für Millionen Autofahrer in Deutschland haben. Es geht um die Frage, ob ihre Fahrzeuge wegen fehlerhafter Abgasreinigung stillgelegt werden müssen.

Die dritte Kammer des Gerichts befasst sich mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Aus Sicht der Umweltschützer hat die Flensburger Behörde Software zugelassen, die die Abgase eines Dieselmotors – anders als versprochen – dauerhaft nicht richtig reinigen. Das KBA steht zu seiner Entscheidung. Und der VW-Konzern, der nicht beklagt, aber im Verfahren beigeladen ist, hält die Software für zulässig.

Das Brisante: Es ist eine von 120 ähnlich gelagerten Klagen der Umwelthilfe gegen das KBA. Sollte die Behörde verlieren, werden die anderen wahrscheinlich auch gegen sie entschieden. Betroffen sind nach Angaben der Umwelthilfe mehr als fünf Millionen Fahrzeuge. Beobachter bezweifeln die Zahl, weil viele der Diesel-Autos mit der entsprechenden Technik bereits nicht mehr auf der Straße seien.

Für die Umwelthilfe ist klar: Sollte das KBA vor Gericht unterliegen, müsse es zwingend mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und 6 amtlich zurückrufen. VW wäre dann verpflichtet, eine wirksame Abgasreinigung nachzurüsten. Andernfalls müssten die Fahrzeuge nach Ansicht der Umweltschützer stillgelegt, die Halter entschädigt werden.

Der Konzern sieht das anders: Es drohten weder behördliche Stilllegungen noch Hardware-Nachrüstungen. „Ebenso bleiben zivilrechtliche Klagen, die einen vermeintlichen Schadensersatzanspruch auf das Vorhandensein eines Thermofensters stützen, wie bisher erfolglos.“ Mit Thermofenstern werden Bereiche zwischen verschiedenen Außentemperaturen bezeichnet, in denen die Abgasrückführung aus technischen Gründen im Motor in Teilen oder ganz abschaltet.

In dem konkreten Fall geht es um einen Golf mit einem Dieselmotor des Typs EA189 und der Abgasnorm Euro 5. Diese Motoren sind eng verbunden mit dem Abgasskandal, der den Volkswagenkonzern von September 2015 an erschütterte. Die eingebaute Software steuerte den Motor so, dass er auf dem Prüfstand saubere Abgaswerte lieferte, im Straßenverkehr waren die Stickoxid-Werte um ein Vielfaches höher. Betroffen waren gut elf Millionen Fahrzeuge des Konzerns. Insgesamt stellte VW gut 33 Milliarden Euro für die Folgen des Skandals zurück.

In den USA kaufte das Unternehmen fast 400.000 Fahrzeuge zurück und verschrottete sie zum Teil. In Deutschland musste VW die Motorsoftware aktualisieren und die Schummel-Elemente beseitigen. Dabei prüfte das KBA auch „die temperaturabhängige Abgasrückführung in den Software-Updates für die EA189-Pkw“, habe sie als zulässig bewertet und genehmigt, heißt es bei VW. Das war 2016.

Die Umwelthilfe sieht wenig Spielraum und hält Thermofenster wenn überhaupt nur in sehr wenigen Ausnahmefällen für nötig. Bei zahlreichen eigenen Messungen stellten die Umweltschützer immer wieder fest, dass Fahrzeuge mit Euro 5 und 6 auch bei eher unkritischen Temperaturen viele Schadstoffe ausstießen. Bei VW heißt es, das Thermofenster schütze „vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall. Die Risiken wiegen so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können.“ Inzwischen gilt die strengere Norm Euro 6d. Hier sind Thermofenster offenbar nicht nötig.

Das Verfahren in Schleswig läuft schon etwas länger (Az. 3 A 113/18). Zuletzt wartete die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts auf den Europäischen Gerichtshof, der einige Fragen klären sollte. So entschieden die Luxemburger Richter Anfang November vergangenen Jahres, dass die Umwelthilfe überhaupt klagen darf und nicht jeder einzelne, der ein entsprechendes Fahrzeug fährt, vor Gericht gehen muss. Und sie entschieden, wie schon dreimal im Juli 2022 in ähnlichen Fällen, das Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster nur dann und in engen Grenzen zugelassen werden dürfen, wenn der Motor oder die Sicherheit des Fahrzeugs gefährdet sind. Und bei der enge der Grenzen liegen Umwelthilfe und Kraftfahrtbundesamt sowie VW offenbar weit auseinander.

Das Thema braucht Zeit, möglicherweise wird noch ein Gutachten nötig. Die dritte Kammer befasst sich am Montag nur mit diesem einen Fall. Ob es bereits ein Urteil gibt, ist offen. Was aber sicher ist: Weitere Instanzen werden sich mit dem Golf und den Thermofenstern beschäftigen – entweder das Oberverwaltungsgericht oder, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles, gar direkt das Bundesverwaltungsgericht.

Die Umwelthilfe klagt in der Regel durch alle Instanzen. Es ist anzunehmen, dass auch das Kraftfahrtbundesamt alle Rechtsmittel ausnutzen wird. Die Behörde will sich erst am Montag nach der Verhandlung zu dem Verfahren äußern.

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