Elektrisierende Vorschläge von Minister Altmaier
Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz bringe nicht genug Fortschritt für den Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken, kritisieren Verbände.
30. Sep. 2020 –
Lob, aber auch viel Tadel hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für seine Vorschläge zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Entwurf, nun starten die Beratungen im Bundestag. Grundsätzlich geht es darum, den Ausbau der Ökoenergien zu beschleunigen, damit sie die fossilen Kraftwerke ersetzen. Über einige zentrale Punkte wird aber gestritten.
Wieviel Strom wird gebraucht?
„Die Ausbaupfade scheinen angemessen“, schreibt der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) zunächst in seiner Stellungnahme. Dieser Zustimmung zum Gesetzentwurf folgt jedoch sogleich die Kritik. Zwei Punkte habe Altmaier nicht ausreichend berücksichtigt: verschärfte Ziele der Europäischen Union für den Klimaschutz und steigenden Strombedarf beispielsweise durch mehr Elektroautos. Beides könne dazu führen, meint der Verband, dass im kommenden Jahrzehnt deutlich mehr Wind- und Solarkraftwerke errichtet werden müssen als vom Wirtschaftsministerium prognostiziert. Konkret werden die Grünen in ihrer Stellungnahme: Statt einem Leistungszuwachs der Windräder an Land von durchschnittlich zwei Gigawatt (GW) in den kommenden Jahren seien fünf bis sechs GW nötig. „Mit der Novelle wird keine Dynamik entfacht, sondern der aktuelle Ausbau mehr oder weniger fortgeschrieben“, bemängelt Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer.
EEG-Umlage
Der Aufschlag auf den Strompreis von derzeit 6,8 Cent pro Kilowattstunde, mit dem die Ökokraftwerke gefördert werden, soll sinken, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu sollen zunächst elf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, später dann Einnahmen aus dem neuen Emissionshandel für fossile Treib- und Heizstoffe dienen. Für das kommende Jahr kündigte Altmaier am Mittwoch an, die Umlage erst auf 6,5, dann auf sechs Cent zu verringern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will mehr: Die Emissionshandelsmittel müssten „vollständig“ in die Absenkung der EEG-Umlage fließen und sie damit etwa halbieren. Das Ökostrom-Unternehmen Lichtblick fordert, die EEG-Umlage gleich ganz abzuschaffen und das Geld unter anderem durch eine höhere Stromsteuer zu beschaffen.
Strom vom Miethausdach
Wenn Vermieter heute Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäudedächern installieren und die Elektrizität an die Mieter liefern, sind die Regelungen sehr kompliziert. Das behindert den Ausbau. Altmaier will alles einfacher gestalten. So soll die finanzielle Förderung für Mieterstrom künftig auf durchschnittlich zwei Cent pro Kilowattstunde steigen, wodurch dieser attraktiver wird. Der BDEW hält allerdings bis zu vier Cent für nötig. Laut Gesetzentwurf können außerdem die Immobilienbesitzer künftig Energieversorger mit dem Betrieb der Dachanlagen beauftragen, was das Geschäftsmodell erleichtert. Darüberhinaus fordern die Verbraucherzentralen, dass der Sonnenstrom vom Dach auch an Nachbarhäuser und Gewerbebetriebe geliefert werden darf. Derzeit steht das nicht im Entwurf.
Kleine Solaranlagen
Sonnenkraftwerke auf Einfamilienhäusern, die seit 20 Jahren in Betrieb sind, erhalten ab Januar 2021 keine finanzielle Förderung mehr. Unter anderem der BDEW und der vzbv plädieren für eine einfache Regelung, die diese Stromproduktion sichert. Die Betreiber sollen einen Teil der Elektrizität selbst verbrauchen dürfen und weiterhin eine geringe Förderung für die Einspeisung der Restmenge ins öffentliche Netz bekommen - ohne freilich teure Messinstrumente installieren zu müssen. Laut Gesetzentwurf müssten sie jedoch sogenannte Smart Meter einbauen, wodurch sich das Geschäftsmodell kaum noch lohnen würde.