• Steuerberater Alexander Fuchs

„Es kommt auf den Einzelfall an“

In den letzten Tagen gab es eine große Aufregung um mögliche Steuernachzahlungen für Millionen Rentner. Der Steuerberater Alexander Fuchs aus der Berliner Kanzlei Hücking & Partner erklärt das komplizierte Steuerrecht für die Älteren im Gespräch mit diese

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Von Wolfgang Mulke

15. Aug. 2008 –

Frage: Wann sind Rentner steuerpflichtig?

Alexander Fuchs: Grundsätzlich sind alle Rentner steuerpflichtig, deren zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 7664 Euro für Alleinstehende und 15.328 Euro bei Ehepaaren übersteigt. In diesem Fall muss auch eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden.

Frage: Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen bei Rentnern?

Fuchs: Man nimmt den jährlichen Rentenbetrag. Von diesem Betrag sind je nach Renteneintrittsjahr 50 bis 56 Prozent steuerpflichtig. Von diesem Betrag werden noch ein Pauschbetrag von 102 Euro sowie Beiträge zur Kranken-, Renten- und Haftpflichtversicherung abgezogen. Für diesen Abzug gibt es zwar einen Höchstbetrag, doch den erreicht praktisch kein Rentner. Auch Spenden, die Kirchensteuer oder einen zumutbaren Betrag übersteigende Krankheitskosten dürfen abgezogen werden. Der nun bleibende Restbetrag ist die Grundlage für die Besteuerung. Renten von weniger als 1.300 Euro oder 2.600 Euro bei Paaren bleiben so in der Regel steuerfrei.

Frage: Viele Rentner haben zusätzliche Einkünfte. Wie steht es damit?

Fuchs: Zusatzeinkünfte werden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Aber es gibt Vergünstigungen. Bei Kapitaleinkünften wie Zinsen gibt es für 2007 den Sparerfreibetrag und einen Werbungskostenpauschbetrag von zusammen 801 Euro. Bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag. Nur die darüber hinausgehenden Einkünfte werden vom Finanzamt angerechnet. Bei Betriebsrenten kann ein Versorgungsfreibetrag geltend gemacht werden, der maximal 40 Prozent bis zu einer Summe von 3.000 Euro ausmacht. Bei einer Betriebsrente von 5.000 Euro im Jahr könnte der Rentner je nach Renteneintrittsjahr zwischen 1.940 und 2000 Euro abziehen. Für alle anderen Einkünfte, die nicht steuerlich begünstigt werden, gibt es noch den Altersentlastungsbetrag, der ebenfalls maximal 40 Prozent oder – bei einem Renteneintritt vor 2005 – höchstens 1.900 Euro liegt. Der aktuelle Rentenjahrgang darf nur noch maximal 1.748 Euro abziehen. Durch die vielen Einzelregelungen lässt sich keine einheitliche Summe der Einkünfte nennen, ab der Rentner Steuern bezahlen müssen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Frage: Was sollten Rentner tun, wenn sie nicht wissen, ob sie steuerpflichtig sind?

Fuchs: Wer unsicher ist, sollte einen Steuerberater aufsuchen. Ein erstes Beratungsgespräch kostet bis zu 180 Euro. Das Honorar ist aber Verhandlungssache und sollte vorher geklärt werden. Sonst kann es eine böse Überraschung geben, wenn die Rechnung kommt. Die Steuererklärung selbst würde mehr kosten. Die Kosten hierfür hängen von der Höhe der Einkünfte ab und sind in einer Honorarordnung festgeschrieben. Die Finanzämter sind den Bürgern auch behilflich, dürfen aber nicht beraten und sagen, was alles abgesetzt werden kann.  

Frage: Was passiert, wenn man keine Steuererklärung abgibt?

Fuchs: Wenn der Grundfreibetrag nicht überschritten wird, muss keine Erklärung abgegeben werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte eine Steuererklärung einreichen. Dann ist er rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn jemand keine Steuererklärung abgibt, obwohl er es müsste und er das auch weiß, ist das Steuerhinterziehung und kann bestraft werden. Auf jeden Fall drohen dann Nachzahlungen und Zinsen darauf.


 

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