Fahrverbote stressen

Bald entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschränkungen für Diesel-Autos.

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Von Hannes Koch

22. Feb. 2018 –

Es ist eine juristische Entscheidung, die enorme wirtschaftliche und politische Konsequenzen haben kann. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Weg für Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf, Stuttgart und weiteren Städten freiräumen, überlegen sich möglicherweise Millionen Besitzer von Diesel-Pkw überlegen, ob sie ihre Autos nicht besser verkaufen. Und Stadtverwaltungen stehen vor dem Problem, wie sie Verkehrsbeschränkungen durchsetzen sollen.

 

Was das Gericht entscheidet, ist bislang allerdings nicht zu erkennen. Auch Prozessbeteiligte wollen keine Einschätzung abgeben. Sollten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig Fahrverbote ausschließen, wäre der unmittelbare Druck erstmal raus. Trotzdem muss die Bundesregierung gegenüber der EU darlegen, wie sie die Luftqualität in den Städten verbessern will. Unter anderem die Nachrüstung der älteren Diesel der Euro-Normen 4, 5 und 6 steht weiter auf der Tagesordnung.

 

In´s Rollen gebracht hat das Verfahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Umweltverband klagte unter anderem in Düsseldorf und Stuttgart gegen die sogenannten Luftreinhaltepläne, weil die Stickoxid-Konzentrationen an manchen Straßen über dem Grenzwert liegen. Dieser beträgt 40 Millionstel Gramm pro Kubikmeter Außenluft im Jahresmittel. In Düsseldorf wurden dagegen beispielsweise 59 Mikrogramm Stickstoffdioxid gemessen. Dieses stammt zum guten Teil aus Dieselmotoren. Es kann die menschliche Gesundheit schädigen – besonders die der Anwohner der betroffenen Straßen.

 

Die beiden Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart gaben der DUH grundsätzlich darin Recht, dass die zuständigen Behörden auch Fahrverbote für bestimmte Diesel-Wagen erwägen, beziehungsweise einführen müssten. Dagegen gingen die Landesregierungen beim Bundesverwaltungsgericht in Revision. Sie argumentierten, sie oder ihre nachgeordneten Behörden dürften rechtlich gar keine Fahrverbote verhängen. Das verstoße gegen Bundesrecht, weil es dort keine Grundlage für diese drastische Maßnahme gäbe.

 

Man kann diesen Rechtsstreit so interpretieren: Wie die Bundesregierung wollen auch die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nicht für Fahrverbote verantwortlich sein. Sie scheuen den Umut der Autofahrer und massive Probleme bei der Umsetzung.

 

Fahrverbote würden zunächst die Diesel-Fahrer treffen. Sie stünden vor der Situation, bestimmte Straßen der Großstädte zu gewissen Zeiten nicht mehr befahren zu dürfen. Ihre Fahrzeugen wären damit teilweise nutzlos. Viele Besitzer kämen zu dem Schluss, andere Autos zu kaufen. Wegen des großen Angebots an ausrangierten Dieseln sänken die Preise. Den Wertverlust trügen die Eigentümer der Wagen.

 

Auch die Autohersteller bekämen massive Probleme. Denn die Verkehrsbeschränkungen beträfen viele Modelle, die gegenwärtig noch produziert und angeboten werden. Auch deren Verkaufspreis sinkt dann, Umsatz- und Gewinneinbußen sind die Folgen.

 

Für die Umsetzung der Fahrverbote sind die Stadtverwaltungen zuständig. Diese müssten bestimmte Straßen, Stadtviertel oder größere Zonen für bestimmte Dieselfahrzeuge ganz oder zeitweise sperren. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) sieht eine „nahezu unlösbare Aufgabe“ auf seine Stadt zukommen. Die Verwaltung muss massenweise Schilder aufstellen – schon das kostet größere Summen. Dann braucht man zusätzliches Personal, um die Verbote zu kontrollieren und Strafen zu verhängen.

 

Trotz allem bleibt aber das zentrale Problem: Wenn die eigentlich ausgesperrten Autos in die Städte rollen, sind sie nicht zu erkennen. Sie tragen ja keine Plakette, die sie als Stinker ausweisen. Ex-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verhinderte diese Lösung – die Einführung der blauen Plakette. So dürften den Stadtverwaltungen nur Stichproben bleiben, die viele Dieselfahrer in Kauf nähmen. Auf vielen Ebenen steigt der Stress, möglicherweise ohne großen Erfolg, was die Abgasbelastung betrifft.

 

Solche Gedanken werden sich auch die Bundesverwaltungsgerichter machen. Wenn sie gegen Fahrverbote entscheiden, können sich die Autobesitzer, Unternehmen und Stadtverwaltungen vorläufig entspannen. Doch auch dann bliebe das Thema weiter dringlich. Denn die EU-Kommission betreibt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung wegen der zu hohen Stickoxidwerte, es drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und in letzter Konsequenz Strafzahlungen. Obwohl dies noch Jahre dauern kann, will die Bundesregierung beides vermeiden – und ist deshalb gezwungen, deutliche Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen.

 

Dabei ist der zentrale Punkt: Wie schnell werden die Diesel-Fahrzeuge sauberer? Bis eine große Anzahl moderner Autos mit niedrigen Emissionswerten auf den Straßen rollt, vergehen Jahre. Deshalb muss man die Wagen nachrüsten, die schon fahren – mit Software und neuer Motortechnik. Wer aber soll die dafür nötigen rund 1.500 Euro pro Auto zahlen – die Hersteller, die Autobesitzer oder der Staat? Das wird die interessante Debatte der kommenden Monate sein.

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