Fracking ist "eine Risikotechnologie"

Das Umweltbundesamt fordert ein Quasi-Verbot für umstrittene Erdgas-Fördermethode

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Von Hanna Gersmann

30. Jul. 2014 –

Das Umweltbundesamt will die umstrittene Erdgas-Födermethode Fracking zu Tode regulieren. Es handele sich um eine „Risikotechnologie“, ihre Gefahren seien „nicht beherrschbar“, und energiepolitisch sei sie auch „wenig sinnvoll“. Sie lenke von wichtigen Investitionen in Erneuerbare Energien und die Energieeffizienz ab.

Das erklärte die Amtschefin Maria Krautzberger am Mittwoch. Ein Verbot dieser Art der Rohstoffgewinnung sei rechtlich allerdings nicht machbar. Das funktioniere bei krebserregenden Stoffen wir Asbest. Beim Fracking sei der Weg ein anderer.

Krautzberger forderte „enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“ - und stützte sich auf ein neues 600-seitiges Gutachten. Da ist etwa eine genaue Untersuchung des Grundwassers vorgesehen, bevor auch nur mit Probebohrungen begonnen wird. Mit „strengen gesetzlichen Regelungen“ könne „ein verbotsgleicher Zustand“ erlangt werden, meinte Krautzberger. Zumindest für die sogenannte unkonventionelle Methode aus Schiefer-und Kohleflözgestein.

Bisher gibt es in Deutschland keine klare Regelung. Und schließlich auch so manchen Befürworter.
EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) hat die besonders in den USA angewandte Technologie etwa als Alternative zu russischem Gas beworben.

Bei der Methode wird ein Gemisch aus Sand, Wasser und Chemikalien in das Gestein gepresst, um es großflächig aufzubrechen und das Gas freizusetzen. Das befindet sich in den unkonventionellen Lagerstätten nicht in einer großen Blase, sondern ist etwa in Schiefer, Granit oder Ton eingeschlossen. In Deutschland soll ein erschließbares Potenzial von 1,3 Billionen Kubikmetern Gas schlummern, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Umweltschützer, aber auch Bierbrauer und Wasserversorger fürchten jedoch, dass das Grundwasser durch den Einsatz giftiger Chemikalien belastet wird. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) versprachen darum vor kurzem in einem Eckpunktepapier, Fracking zur Förderung von Gas auf Tiefen oberhalb von 3000 Metern durch das Wasserhaushaltsgesetz zu verbieten“. Dort befinden sich zumeist jene unkonventionellen Schiefergasstätten, allerdings auch Reservoire fürs Trinkwasser. 2021 soll das Verbot dann nochmal überprüft werden. Die Regierung müsse dies nun schnell umsetzen – und noch weiter gehen, so Krautzberger.

Denn auch manche herkömmliche Förderung von Erdgas in Tiefen von zumeist 4000 – 5000 Meter Tiefe sorgt die Mitarbeiter in der obersten Umweltbehörde Deutschlands. In den konventionellen Lagerstätten –  95 Prozent sind in Niedersachsen – gab es in den vergangenen 50 Jahren knapp 330 Fracks. Zwar arbeiten die Bohrtrupps dabei mit weniger Chemikalien und mit weniger Druck als beim Schiefergas-Fracking. Die Quellen sollen einfach neuen Schub bekommen. Doch die Substanzen gelten ebenfalls als Umwelt belastend.  

Zudem macht den Umweltschützern das „Flowback“ Sorgen: Wasser, das beim Fracken und Bohren aus der Tiefe mit nach oben gespült wird. Das ist eine oft salzige Brühe, die neben den Frackchemikalien, krebserregende Benzole, Schwermetalle oder auch radioaktive Substanzen aus dem Untergrund enthalten kann. Der Flowback, der bisher in alten Erdgasfeldern verpresst wird, müsse „aufbereitet und möglichst wiederverwertet“ werden, fordert das Umweltbundesamt. Außerdem solle es ein Fracking-Chemikalien-Kataster geben. Krautzbergers Resümee: Jede Form des Frackings müsse mit schärferen Umweltauflagen belegt und in Wasserschutzgebieten ohnehin verboten werden.

Johannes Remmel, der grüne Umweltminister in Nordrhein-Westfalen, erklärte indes: „Wir brauchen ein Fracking-Verbot, das nicht nur in Wasserschutzgebieten gilt, sondern auch für die restlichen 80 bis 90 Prozent der Flächen.“ Grundsätzlich unterliegt die Rohstofförderung dem Bergbaugesetz. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich am Mittwoch dazu nicht.

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