Für Landesbanken wird es enger

Die neuen Eigenkapitalrichtlinien bereiten Landesbanken besondere Probleme. Sparkassen und Volksbanken bleiben dagegen gelassen

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Von Hannes Koch

13. Sep. 2010 –

Um einer neuen Finanzkrise vorzubeugen, haben die internationalen Bankenaufseher die Regulierung für Finanzinstitute verschärft. Die Banken sollen künftig mehr eigenes Geld in Reserve halten. Ihre Geschäfte werden dadurch teurer, die Gewinne könnten sinken.


Was hat der Baseler Ausschuss beschlossen?

Die Bankenaufseher aus 27 Staaten haben am Sonntag Abend in Basel festgelegt, dass grundsätzlich alle Banken mehr eigenes Kapital im Verhältnis zu ihren Geschäften vorweisen müssen. Gegenwärtig reicht es, Transaktionen mit acht Prozent Eigenkapital zu unterlegen, künftig sollen es 10,5 Prozent, teilweise bis zu 13 Prozent sein. Besondere Bedeutung hat dabei das „harte Kernkapital“, das aus Aktien und Gewinnrücklagen bestehen muss. Dieser Anteil soll künftig sieben Prozent ausmachen (gegenwärtig zwei Prozent). Demgegenüber nimmt etwa die Bedeutung so genannter stiller Einlagen ab, die die Bankenaufseher als zu unsicher betrachten.


Was ist der Sinn?

Die Banken sollen mit eigenem Kapital stärker als früher für etwaige Verluste haften. Im Falle einer neuen Finanzkrise sänke die Belastung für den Staat und die Steuerzahler. Außerdem, so die Hoffnung, würden sich die Banken künftig vorsichtiger verhalten.


Was bedeutet das für die Landesbanken?

Auf diese Institute kommen besondere Veränderungen zu. Haben Sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft wie etwa die Westdeutsche Landesbank, dürfen sie ab 2013 stille Einlagen von privaten und öffentlichen Kapitalgebern (beispielsweise Land, Kommunen, öffentlichen Versicherungen) nicht mehr als sicheres Kernkapital einrechnen. Dann gibt es zwei Wege: Die stillen Einlagen werden umorganisiert und ihre Inhaber stärker an möglichen Verlusten der Institute beteiligt. Diese können dann auch auf die öffentlichen Haushalte durchschlagen. Andererseits müssen die Landesbanken wahrscheinlich neues Kapital auf dem Markt beschaffen, was angesichts ihrer teilweise prekären Lage teuer werden dürfte. Verschärfend kommt hinzu: Die Baseler Regeln zwingen Banken wie die WestLB, öffentliches Kapital, das vom Bankenrettungsfonds Soffin stammt, bis 2018 abzulösen. Die Verband Öffentlicher Banken kritisierte die Neuregelung als „regulatorischen Blindflug“.


Was müssen die Sparkassen tun?

Für die kommunalen Finanzinstitute seien die neuen Richtlinien nicht so problematisch wie befürchtet, sagte Helmut Schleweis, der Bundesobmann der Sparkassen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. „Ich gehe davon aus, dass die stillen Einlagen weiterhin als Kernkapital anerkannt bleiben“, so Schleweis gegenüber dieser Zeitung. Dass Finanzlöcher entstünden, befürchtet Stefan Marotzke vom Sparkassenverband nicht: „Die Institute sind gut kapitalisiert“. Soll heißen: Eventuelles Kapital zum Ersatz stiller Einlagen könnten die Sparkassen aus ihren Gewinnrücklagen der vergangenen Jahre bereitstellen.


Haben die Genossenschaftsbanken Probleme?

Nach Angaben des Verbandes der Volks- und Raiffeisenbanken können die Mitgliedsinstitute die höheren Kapitalanforderungen gut bewältigen. Die Kernkapitalquote betrage bereits heute mehr als zehn Prozent, so Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann. Kapitalerhöhungen seien deshalb in der Regel nicht notwendig.


Wie sieht es bei den Privatbanken aus?

Die Privatinstitute müssen ihr Eigenkapital aufstocken, indem sie Aktien an Investoren verkaufen. Die Deutsche Bank hat bereits angekündigt, damit zu beginnen: Sie will ihr Kapital demnächst um knapp zehn Milliarden Euro erhöhen. Sehr nachteilig scheinen die Aussichten aber nicht zu sein: Auch Bankaktien stiegen am Montag an den Börsen im Wert. Der Grund: Die Händler hatten noch schärfere Regeln erwartet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die Neuregelung. Mit bis zu zehn Jahren seien die Übergangsfristen für die Einführung der härteren Regeln zu lang.


Info-Kasten

Im Baseler Ausschuss, der die schärferen Richtlinien für Banken beschlossen hat, sitzen die Finanzaufseher von 27 Staaten, darunter auch Vertreter der Bundesbank und der Aufsichtsbehörde BaFin. Das Gremium tagt bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die von den wichtigsten Notenbanken getragen wird. Der Baseler Ausschuss formuliert bindende Empfehlungen, die nun unter anderem in europäisches Recht übertragen werden müssen.

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