Für Raser wird es teuer

Ab Januar 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog/ Der Grüne Punkt ist nicht mehr Pflicht/ Glühbirnen werden abgeschafft

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27. Dez. 2008 –

Verkehrssünder werden im nächsten Jahr stärker zur Kasse gebeten. Mit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs werden vor allem schwere und vorsätzlich begangene Vergehen härter bestraft. Gleich doppelt so teuer wird das Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen. Wer in der Vergangenheit zu tief ins Glas geschaut hatte und sich dennoch ans Steuer setzte, wurde beim ersten Verstoß mit 250 Euro belangt. Im nächsten Jahr sind es 500 Euro. Wer bei Glätte oder Regen nicht vom Gaspedal steigt und mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs ist, muss anstatt der vormals 50 Euro ganze 100 Euro für das Vergehen hinblättern. Auch auf Drängler kommen teurere Zeiten zu. Dichtes Auffahren wird, je nach Geschwindigkeit, künftig mit bis zu 400 Euro bestraft. Zuvor waren es 250 Euro. Bei diesen Strafen, so hofft die Politik, werde den Sündern endlich ein Licht aufgehen und Einsicht einkehren.

 

Garantiert kein Licht wird demnächst mehr aus herkömmlichen Glühbirnen strahlen können. Die Stromfresser sollen ab September 2009 schrittweise abgeschafft und durch Halogen- und Energiesparlampen ersetzt werden. Verbraucher dürfen zwar ihre alten Glühlampen zuhause aufbrauchen. Im Geschäft können sie aber nur noch zugelassene Lampen kaufen.

 

Auch bei der Müllentsorgung ändert sich etwas. Künftig müssen alle Hersteller ihre Verpackungsmaterialien von einem der neun in Deutschland zugelassenen Dualen Systeme erfassen lassen. Das soll die Müllentsorgung gerechter machen und verhindern, dass Trittbrettfahrer ihre Abfälle auf Kosten anderer beseitigen. Durch die Registrierung wird die Kennzeichnung der Produkthüllen überflüssig. Das bedeutet, dass die Hersteller künftig keinen Grünen Punkt oder ein anderes Zeichen vom Dualen System auf ihre Produkte drucken müssen. Für die Verbraucher heißt dies: in Zukunft dürfen auch Verpackungen in die gelbe Tonne, die kein Zeichen tragen. Die Müllgebühren für die privaten Haushalte werden durch diese Änderung mit aller Wahrscheinlichkeit nicht steigen. „Die Bevölkerung ist es gewohnt, Verpackungen in der Gelben Tonne zu entsorgen und wird es auch ohne Kennzeichnung weiterhin tun“, weiß Dr. Norbert Kopytziok, Geschäftsführer des Büros für Umweltwissenschaften Berlin. Die Gebühren für den Restmüll, den die Haushalte nach Menge bezahlen, stiegen somit nicht.

 

Ab Juni 2009 dürfen in der EU auch keine Quecksilberthermometer mehr verkauft werden. Wer dann noch ein quecksilberhaltiges Thermometer benutzt, begeht zwar keine Straftat. „Dennoch sollten Verbraucher die alten Messgeräte nicht mehr im Haushalt benutzen“, rät Florian Noto, Experte vom Deutschen Naturschutzring. Gerade wenn man krank ist, sei die Gefahr groß, dass einem das Thermometer aus den Händen rutscht, auf den Fußboden fällt und die giftigen Gase entweichen. Noto empfiehlt, die alten Thermometer zu den kommunalen Müllwerken zu bringen, die sie dann fachgerecht entsorgen.

 

Wer noch mit einem alten Funktelefon telefoniert, sollte indes die Baureihe des Gerätes überprüfen. Denn im nächsten Jahr dürfen analoge Schnurlostelefone der Baureihen CT1+ sowie der Baureihe CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr benutzt werden. Die Weiternutzung der alten Geräte stört den Funkverkehr und kann den Verursacher der Störung teuer zu stehen kommen. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob er mit einem künftig verbotenen Altgerät telefoniert, kann sich an eine Außenstelle der Bundesnetzagentur wenden. Alle Adressen stehen im Internet unter www.bundesnetzagentur.de.

 

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