Hauskauf aus zweiter Hand: Mit Geduld und Sachverstand

Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses sollten Laien auf sachkundigen Rat nicht verzichten: Denn das könnte teuer werden

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09. Dez. 2011 –

Warum selbst bauen, wenn die Auswahl an gebrauchten Häusern riesig ist, von der prachtvollen Villa bis zum Reithof auf dem Land. Doch Vorsicht: Emotionen sind bei der Auswahl wichtig, sollten den Sachverstand aber nicht ersetzen.

 

„Das alte Fachwerkhaus mag eine tolle Atmosphäre versprühen, doch das sollte den Käufer nicht davon abhalten, die Zahlen einmal realistisch auf den Tisch zu packen“, sagt Peter Burk, Geschäftsführer des Instituts Bauen und Wohnen in Freiburg.  Wie hoch sind die Kaufkosten? Wie viel Geld muss ich in die Sanierung stecken? „Einfach zu sagen, das kriege ich schon irgendwie hin, hilft hier nicht“, so der Ingenieur.

 

,„Gekauft wie gesehen“ lautet das Motto beim Immobilienkauf aus zweiter Hand. „Ist der Kaufvorgang vom Notar beurkundet, kann der Käufer den Verkäufer in der Regel nicht im Nachhinein wegen irgendwelchen Mängeln an der Sache belangen“, erläutert Burk. Gerade deshalb gelte es, das Gebäude genau unter die Lupe zu nehmen.

 

„Rückt eine Immobilie in die nähere Wahl, ist es sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen“, so LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm. Das koste zwar ein paar hundert Euro, doch wer am falschen Ende spare, setze im schlimmsten Fall sein ganzes Vermögen aufs Spiel. Sachverständige für Schäden an Gebäuden helfen bei der Einschätzung des Zustands der Immobilie.

 

Christian Knapp aus Tettnang ist solch ein Fachmann. Von der IHK wurde er öffentlich bestellte und vereidigt. „Feuchtigkeitsschäden sieht der Laie in der Regel nicht“, erläutert der Architekt. Hinter einer schön anzusehenden Nut- und Federschalung im Keller könnten feuchte Wände liegen. Gerade für romantisch anmutende Dinge fehle Hauskäufern häufig der technische Blick.

 

Nicht nur technische Mängel sollten potentielle Hauskäufer bedenken. Es gibt auch rechtliche Fallstricke. Erben können im Grundbuch eingetragen sein. Dann lässt sich die Immobilie womöglich gar nicht erwerben. Teuer kann es werden, wenn die Kommune eine Straße, einen Gehweg oder die Beleuchtung dieses plant – der Käufer davon aber keine Kenntnis hat. Derartige Erschließungskosten können schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten.

 

Auch die Maklercourtage kann zur finanziellen Überraschung mutieren: Schon allein die Kontaktaufnahme zu einem Makler kann die Provision lostreten. „Die Information eines Maklers zur Adresse und zum Eigentümer eines Hauses, das zum Verkauf steht, reicht, um einen Courtageanspruch auszulösen“, so Instituts-Chef Burk. Allerdings darf  der Makler nur Provision verlangen, wenn er darauf ausdrücklich und von vornherein hingewiesen hat. „Um Ärger im Nachhinein zu vermeiden, sollte man sich die Anzeigen im Internet ausdrucken oder ein Bildschirmfoto davon machen“, empfiehlt Burk.

 

Manch Käufer zahlte in der Vergangenheit die doppelte Provisionssumme, weil das Objekt von zwei Maklern inseriert wurde. So etwas kommt beispielsweise zustande, wenn der Eigentümer mit dem ersten Makler nicht zufrieden ist, das Geschäft mit ihm nicht sauber zu Ende bringt und einen zweiten Agenten in Anspruch nimmt. „Kontaktiert der Kaufwillige beide Makler, weil er davon ausgeht, es handele sich um zwei verschiedene Objekte, sind im Zweifelsfall zwei Courtagezahlungen fällig“, so Burk. 

 

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