Individuelle Entscheidung mit Konsequenz
Kommentar zur Corona-Impfung
30. Dez. 2020 –
Soll man sich gegen Corona impfen lassen oder nicht? Das ist eine Frage, die die individuelle Lebensgestaltung ebenso berührt wie das öffentliche Interesse. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), mehrere Koalitionspolitiker und auch die Verbraucherzentralen sagen nun: Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt, soll deshalb keine Nachteile erleiden, also beispielsweise nicht von kulturellen Veranstaltungen oder Flugreisen ausgeschlossen werden dürfen. Eine fragwürdige Position: Damit würde die Antidiskriminierungspolitik zu weit gehen.
Wer sich gegen Covid impfen lässt, schützt zunächst sich selbst. Diese persönliche Entscheidung ist mit Konsequenzen verbunden. Sie ermöglicht, sich wieder gefahrlos mit anderen Menschen zu treffen, Nähe zu suchen und zu finden. Die Impfung bietet die Voraussetzung für mehr Gestaltungsfreiheit. Beispiele dafür gibt es auch bisher: In manche Staaten darf nur einreisen, wer gegen bestimmte Krankheiten immunisiert ist. Weil bei einer ausreichend hohen Impfrate die Corona-Pandemie hoffentlich zurückgedrängt wird, schützt die Spritze mittelbar aber auch andere Menschen. Sich impfen zu lassen, bedeutet im gesellschaftlichen Sinne verantwortlich zu handeln.
Wer sich dagegen nicht impfen lässt, meint ohne den zusätzlichen Selbstschutz auszukommen. Auch dafür sind die Konsequenzen zu tragen – eine Erkrankung beispielsweise. Aus gesellschaftlicher Perspektive betrachtet beinhaltet diese Entscheidung außerdem eine gewisse Unverantwortlichkeit, denn dann grassiert die Pandemie weiter. Und warum soll dieses Verhalten noch belohnt werden, indem man die Nichtgeimpften vor Nachteilen schützt? Nein - denjenigen, die sich verantwortlich verhalten, und die wahrscheinlich in der Mehrheit sein werden, sollte man Nachteile ersparen.
Wenn also im Sommer oder Herbst 2021 hoffentlich mehr als die Hälfte der Bundesbevölkerung gegen Corona geimpft sein wird, müssen Bars, Clubs, Musikfestivals, Theater, Kinos, Puffs und Sportanlagen wieder normal öffnen dürfen. Die Besitzer:innen sollten das Entscheidungsrecht haben, wer sich in ihren Räumen amüsieren darf, und den Zugang mittels Impfausweis oder auch Schnelltest reglementieren können. Weder sollte ein Diskriminierungsverbot zugunsten Nichtgeimpfter festgeschrieben werden, noch eine Impfpflicht gegen Corona. So lassen sich persönliche Freiheit und öffentliches Interesse am besten kombinieren.