Keine Gemeinsamkeiten

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

21. Jan. 2009 –

Die Bespitzelungsvorwürfe gegen die Deutsche Bahn sind nicht neu. Schon im vergangenen Sommer gab das Unternehmen die Zusammenarbeit mit externen Schnüfflern zu, mit jener Firma, die durch Ausspähaktionen für die Telekom kurz vorher in Verruf geraten war. Die beiden Fälle haben wenig miteinander gemein. Die Telekom-Spitze ließ tatsächliche und vermeintliche Gegner bespitzeln, die Bahn wollte korrupten Einkäufern auf die Spur kommen. Das letztere Motiv war also durchaus lauter. Der Konzern investiert alljährlich Milliardenbeträge, vor allem für Bauleistungen. Diese Branche war und ist besonders anfällig für illegale Absprachen oder Bestechungsversuche. Den Kampf dagegen hat sich die Bahn mit Erfolg auf die Fahnen geschrieben, wie Dutzende aufgeklärter Fälle zeigen und wie auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International lobend feststellte.

 

Dem berechtigten Interesse des Unternehmens stehen allerdings auch wichtige Belange der von der Aktion Eichhörnchen betroffenen Beschäftigten gegenüber. So verständlich es ist, dass der Vorstand wissen wollte, ob irgendjemand aus dem Führungskreis doppelt die Hand aufhält, so unverständlich ist es, dass die Mitarbeiter nicht einmal nach Abschluss der Operation über deren Sinn und Ergebnis informiert wurden. Auch darf die Verhältnismäßigkeit der Mittel getrost in Frage gestellt werden. Eine Überprüfung auf verdächtige Geschäftsbeziehungen ohne irgendeinen konkreten Anhaltspunkt auf eine Verfehlung schießt weit über das Ziel hinaus und erschüttert das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber erheblich, selbst wenn sich dieses Vorgehen im Nachhinein als legal herausstellen sollte. Auf die heikle Grundsatzfrage, wie weit ein Unternehmen bei der Abwehr von Schaden durch Kriminelle gehen darf, gibt es aber wohl keine leichte und eindeutige Antwort, solange das geltende Recht dabei beachtet wird.

 

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