Kinder sollen keine Luftballons aufblasen

Kontrolleure finden krebserregende Stoffe im Kunststoff. Viele Hygienemängel in Schul- und Kindergartenküchen. Achtung beim Online-Kauf von Lebensmitteln.

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Von Wolfgang Mulke

26. Nov. 2014 –

In vielen Luftballons findet sich als krebserregend geltende Nitrosamine. In jeder fünften Probe wurde das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fündig. Deshalb rät das Amt, Luftballons nur mit einer Pumpe in die gewünschte Form zu bringen. „Kinder sollten Luftballons nicht mit dem Mund aufbasen“, warnt BVL-Chef Helmut Tschiersky. Nitrosamine dürfen in der Produktion gar nicht entstehen. Wenn die staatlichen Prüfer sie trotzdem finden, muss der jeweilige Hersteller die Ballons aus dem Verkehr ziehen.

 

Auf Kinder lauert auch beim Essen in Schulen oder Kindergärten häufig eine Krankheitsgefahr. 2013 haben die Behörden bundesweit gezielt 1.700 Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung kontrolliert. In jeder achten Essensausgabe wurden die Speisen nicht warm genug vorgehalten. 65 Grad müssen die Behälter wenigstens erreichen, damit Keime abgetötet oder deaktiviert werden. Sieben Prozent der Einrichtungen verfügen nicht einmal über die Technik zum Warmhalten. Die Temperatur des Essen wurde in vielen Fällen nicht einmal gemessen. „Bei einer solch empfindlichen Konsumentengruppe müssen Hygienevorschriften besonders penibel eingehalten werden“, fordert Maria Dayen, Kontrollexpertin im Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern von den Betreibern.

 

Die Kühlketten bei der Lieferung von Lebensmitteln waren im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt der Lebensmittelkontrollämter. Dabei zeigten sich stellenweise erhebliche Schwächen beim Transport. So untersuchten die Behörden 173 Onlinehändler von Lebensmitteln. Mit Testkäufen prüften die Beamten den Versand von Frischfleisch oder Frischfisch. Bei jedem dritten Einkauf wurde die Bestellung zwischenzeitlich nicht genügend gekühlt. Zwar rät das BVL nicht generell vom Onlinekauf ab, empfiehlt aber Achtsamkeit. „Wenn das Gut warm ankommt, sollte man sich wehren“, sagt Tschiersky.

 

Erschreckend schlecht fiel das Ergebnis auch bei der Überprüfung der Temperaturen von Kühltransportern aus. Ein Drittel der gemessenen Marktanhänger, 29 Prozent der LKW und jeder vierte Kühlanhänger waren zu warm. Jeder achte Fahrer kannte nicht einmal die vorgeschriebene Temperatur für sein Fahrzeug.

 

Trotzdem stellt das Bundesamt der Lebensmittelsicherheit ein passables Zeugnis aus. 2013 zogen die Kontrolleure der Länder über 390.000 Proben. Davon wurden elf Prozent beanstandet. Vor zehn Jahren fielen noch 15 Prozent der Produkte durch. Insbesondere bei Diät- und Sportlernahrung oder Nahrungsergänzungsmitteln fanden die Prüfer Verstöße gegen die Vorschriften, überwiegend die Kennzeichnungspflichten. Auf der Rangliste folgen alkoholische Getränke, Zuckerwaren und Fleisch, Wild und Geflügel. Pech für Sushi-Fans. Die dafür oft verwendeten Algen enthalten häufig Schwermetalle wie Blei oder Arsen.

 

Kritik an den Behörden übt die Verbraucherorganisation Foodwatch. Denn bei den Betriebskontrollen bleibt die Beanstandungsquote seit Jahren stabil hoch. Jedes vierte Unternehmen hält hier oder dort die Vorschriften nicht ein. „Die einzige Möglichkeit, die Beanstandungsquote zu senken, ist die Veröffentlichung sämtlicher Kontrollergebnisse“, glaubt Foodwatch. In Dänemark, New York und Toronto habe die Veröffentlichung beeindruckende Verbesserung der Lebensmittelsicherheit nach sich gezogen.

 

Seit dem Pferdefleischskandal sind keine größeren kriminellen Machenschaften mehr aufgeflogen. Das wird nach Einschätzung des BVL nicht so bleiben. Die finanzielle Anreiz für Panschereien sei so hoch, dass die Verbraucher mit neuerlichen Betrugsfällen rechnen müssten.

 

 

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