Klimaneutralität 2045 steht in Frage
Kommentar zur EU-Gebäude-Sanierung
15. Mär. 2024 –
Die europäische und auch die deutsche Klimapolitik steuern absehbar in eine Sackgasse. Das lässt sich an der Gebäude-Richtlinie ablesen, die wohl ab 2026 in Kraft tritt. Die EU-Staaten sollen auf dieser Basis die Energieverschwendung in Wohngebäuden, Büros und Gewerbebauten reduzieren. Sanierungspflichten für Hausbesitzerinnen und Besitzer sind aber nicht vorgesehen. So stellt sich die Frage, wie das Vorhaben gelingen könnte.
Vielleicht für ein Drittel, vielleicht aber auch für die Hälfte der Besitzer von Wohngebäuden sind die Dämmung von Kellern, Wänden und Dächern, sowie der Einbau neuer Fenster zu teuer. Denn die Personen verfügen über keine ausreichenden Vermögen, oder der niedrige Wert der Immobilien rechtfertigt nicht die Sanierungskosten. Diese können leicht 100.000 Euro oder mehr pro Wohnung betragen.
Im Wissen um dieses Problem trauen sich der europäische Gesetzgeber, aber auch die Bundesregierung nicht an individuelle Sanierungspflichten für Immobilienbesitzer heran, sondern hoffen auf irgendwelche staatlichen Programme. Doch diese funktionieren nur, wenn die öffentliche Hand den Hausbesitzern, die kein Vermögen haben, die Kosten abnimmt. Diese allerdings könnten sich hierzulande auf Dutzende Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Das ist selbst für einen reichen Staat wie Deutschland sehr viel Geld. Woher derartige Mittel kommen sollen, ist unklar. Mit der hergebrachten öffentlichen Finanzpolitik und der Schuldenbremse klappt das jedenfalls nicht.
So mag es sein, dass das geplante Programm zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes scheitert. Vielleicht haben dann viele Häuser in 20 Jahren eine Ökoheizung – aber die Energieverschwendung geht weiter. Das wiederum dürfte an eine andere Grenze stoßen: die voraussichtliche Knappheit regenerativ erzeugter Energie. Wie man es auch wendet: So, wie es jetzt umgesetzt wird, steht die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2045 in Frage.