Koalition verspricht Entlastung für Familien

Union und FDP verhandeln über höheren Kinderfreibetrag und größeres Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher. Wer genau profitieren würde, ist noch unklar

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Von Hannes Koch

07. Okt. 2009 –

Über Entlastungen für die Bürger haben am Mittwoch erstmals Union und FDP verhandelt. Die neuen Koalitionäre peilen an, die Steuern unter anderem für Familien zu senken und Erwerbslose besser zu stellen. Von den Neuregelungen könnten Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von rund 30.000 Euro profitieren, errechnete der Bund der Steuerzahler.


CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs sagte, der steuerliche Kinderfreibetrag steige möglicherweise schon 2010 von 6.024 auf 8.004 Euro. Berechnungen des Steuerzahlerbundes zufolge hätte eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und 30.000 Euro Bruttoeinkommen dadurch einen steuerlichen Vorteil von 230 Euro – knapp 20 Euro pro Monat. Ein Ehepaar (Alleinverdiener) mit zwei Kindern würde ab etwa 40.000 Euro Jahreseinkommen profitieren. Bei 80.000 Euro Jahreseinkommen hätte die Familie rund 1.400 Euro pro Jahr mehr auf dem Konto, errechnete Wolfgang Wawro, der Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg.


Über die tatsächliche Entlastungswirkung herrscht aber Uneinigkeit. Der Chef des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium, Clemens Fuest, sagte, von der Steuererleichterung würden vor allem Bezieher höherer Einkommen profitieren. Ähnlich äußerte sich Viktor Steiner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Christine Scheel, Vizechefin der Grünen im Bundestag, erklärte, Familien mit zwei Kindern würden erst in den Genuss des höheren Kinderfreibetrages kommen, wenn sie mehr als 75.000 Euro brutto pro Jahr verdienten.


In ihrer Verhandlungsgruppe für Arbeit und Soziales diskutierten Union und FDP, wie sie das Schonvermögen für die Altersvorsorge erhöhen könnten. Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte vorgeschlagen, das Schonvermögen auf 750 Euro pro Lebensjahr, maximal 50.000 Euro zu erhöhen. Welche Beträge in den Verhandlungen zwischen Union und FDP festgelegt werden, ist noch nicht klar.


Heute dürfen arbeitslose Hartz-IV-Bezieher pro Lebensjahr 250 Euro für die Altersvorsorge zurücklegen, maximal 16.750 Euro, ohne dass dieses Vermögen auf die staatliche Unterstützung angerechnet wird. Wer bereits mehr zurückgelegt hat, muss die höheren Summen aufbrauchen, bevor er Arbeitslosengeld II erhält.


CDU und FDP halten dies für unsozial. Die gegenwärtige Regelung widerspreche auch dem Leistungsgedanken und dem staatlichen Bemühen, die private Vorsorge für die Alterssicherung zu fördern.


Unklar ist allerdings, wieviele Personen in den Genuss eines höheren Schonvermögens kämen. Von den rund fünf Millionen Hartz-IV-Beziehern besitzen viele kein Vermögen, das die heutige Grenze von 16.750 Euro übersteigt. Außerdem haben in den vergangenen Jahren viele Arbeitnehmer Riesterrenten abgeschlossen. Das in solchen Verträgen angesparte Kapital wird ebensowenig mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet, wie Geld, das in so genannten Rürup-Verträgen und bestimmten Betriebsrenten sowie Lebensversicherungen steckt. Zahlen zu den möglichen Nutznießern eines höheren Schonvermögens konnte weder das nordrhein-westfälische Sozialministerium, noch das Bundesarbeitsministerium nennen. Möglicherweise hält sich der Kreis der eventuell Begünstigten ziemlich in Grenzen.

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