Kommt doch bald ein Finanz-TÜV?

FDP will unabhängige Bewertung von Finanzprodukten / Verbraucherzentralen für stärkere Aufsicht

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Von Wolfgang Mulke

15. Okt. 2009 –

Die FDP will in den Koalitionsverhandlungen eine Art TÜV für Finanzprodukte durchsetzen. Die Anbieter von Geldanlagen sollen sicherstellen, „dass sich Anleger anhand von mindestens zwei unabhängigen Bewertungen anerkannter Ratingagenturen beim Kauf und Verkauf über die Anlage informieren können“, heißt es im Entwurf  der für den Verbraucherschutz zuständigen Arbeitsgruppe der Koalitionsverhandlungen. Außerdem sollen künftig alle Finanzprodukte staatlich beaufsichtigt werden. Banken oder andere Institute müssen ihre Kunden schließlich noch über alle Kosten und Provisionen bei der Geldanlage informieren.

 

Unabhängige Bewertungen hätten erhebliche Folgen für das Geschäft mit den Spargroschen. Dies würde zum Beispiel den bislang ungeregelten Grauen Kapitalmarkt treffen. Wenn sich die Anbieter der oft dubiosen Produkte Expertenbewertungen stellen müssten, wären die meisten Offerten schnell vom Markt verschwunden. Es gibt allerdings bei Fachpolitikern erhebliche Zweifel, ob der Vorschlag umsetzbar ist. Denn unklar ist, ob jemand haften muss, wenn sich eine Ratingagentur bei ihrer Einschätzung irrt. Deshalb geben Unionspolitiker der Idee auch keine Chance. Dies werde spätestens in der großen Runde gekippt, glaubt die Verbraucherbeauftragte der CDU, Julia Klöckner.

 

Einig sind sich die angehenden Koalitionäre über eine bessere Aufsicht des Kapitalmarkts. „Wir werden einheitliche Anforderungen an Berater und Vermittler in Bezug auf Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht einführen“, heißt es im Entwurf. Damit solle gegen unseriöse Vertreter und falsche Beratung vorgegangen werden.

 

Damit liegt die neue Regierung ganz auf der Linie der Verbraucherschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bemängelt, dass die staatliche Aufsicht über das Geschäft mit den privaten Sparern in Deutschland schlecht funktioniert. Der Verband fordert, dass sich die Bankenaufsicht künftig auch um Verbraucherbelange kümmern soll. „Anleger hätten mehr Sicherheit und der Markt wäre vor gefährlichen Fehlentwicklungen besser geschützt“, sagte vzbv-Chef Gerd Billen, der auch ein formales Beschwerdeverfahren gegen unseriöse Anbieter verlangt. Damit könne Problemen bei Geldanlageprodukten schnell begegnet werden, argumentiert Billen.

 

Wie viel Verbraucherschutz für Privatanleger am Ende wirklich heraus kommt, ist noch völlig offen. Denn die Geldwirtschaft hat wenig Interesse an größerer Sorgfalt im inne ihrer Kunden. Das zeigt das Beispiel der ab dem kommenden Jahr vorgeschriebenen Beratungsprotokolle für Verkaufsgespräche bei der Bank. Bislang wurde kein einheitliches Protokollformular entwickelt. Laut vzbv glaubt der von der Finanzwirtschaft selbst getragene Zentrale Kreditausschuss auch nicht, dass er diese Aufgabe noch bis Jahresende bewältigen kann.

 

 

 

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