Kundenfreundlich
Kommentar
16. Jul. 2009 –
Die meisten privaten und alle öffentlichen Bahnen haben sich ein Lob
verdient. Das Verfahren zur Auszahlung von Erstattungen bei stark
verspäteten Zügen ist kundenfreundlich. Zwar wird mancher Reisende beim ersten Blick auf das umfangreiche Formular einen Schreck bekommen. Doch der praktische Aufwand damit hält sich in Grenzen und wird durch den Vorteil einer bundesweit einheitlichen Erstattungsprozedur mehr als aufgewogen. Ein Formular für alle Fälle wäre auch anderswo durchaus wünschenswert.
Positiv ist auch die zentrale Anlaufstelle bei Entschädigungswünschen.
So wird die gesamte Reisekette erfasst. Ob für die Verspätung nun die Bahn A oder das Unternehmen B verantwortlich war, prüft das
Servicecenter und erspart dem Fahrgast damit womöglich langwierige
Verhandlungen. Auch die neu gegründete Schlichtungsstelle dient den
Bahnfahrern. Rechtliche Auseinandersetzungen um Erstattungsansprüche können damit wahrscheinlich vermieden werden.
Das Verfahren muss nun aber noch die Praxistauglichkeit erweisen. Denn die Fahrgastrechte weisen noch einige Lücken auf. Unklar ist
beispielsweise, wie oft die Unternehmen die Schuld für Verspätungen auf jemanden anderes schieben und so eine Haftungsfreistellung geltend machen dürfen. Auch sind die Ansprüche der Kunden bei Streiks noch nicht geklärt. Der Auftakt lässt allerdings auf eine verbraucherfreundlichere Zukunft bei den Bahnen hoffen.