Mehr Transparenz beim Dispo

Banken dürfen bei Überziehungen weiterhin Zinsen nach eigenem Belieben berechnen. Regierung beschließt mehr Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen.

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Von Wolfgang Mulke

15. Jul. 2015 –

Banken, Sparkassen und Volksbanken müssen künftig für mehr Transparenz bei den Zinsen für den Dispo oder geduldete Überziehungen zeigen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) beschlossen. Die Neuregelung verpflichtet die Kreditinstitute zur Veröffentlichung die Kosten dafür gut sichtbar auf ihrer Webseite im Internet zu veröffentlichen. „Hierdurch versetzen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage, die Zinssätze schnell und einfach miteinander vergleichen zu können“, stellt der Minister fest.

 

Auf diese Weise will Maas das allgemeine Zinsniveau bei den Überziehungen drücken. In den vergangenen Jahren ermittelten Verbraucherschützer immer wieder eine große Spannbreite bei den Kreditkosten, die oft zweistellige Zinssätze für die eigentlich als kurzfristige Finanzierungshilfe gedachten Dispos berechnen. „Wir machen es den Banken schwerer, unangemessen hohe Dispozinsen zu verlangen“, hofft Maas.

 

Außerdem müssen die Institute Kunden, die langfristig tief im Minus stecken, ein Beratungsgespräch über preisgünstigere Darlehen anbieten. Denn die Dispozinsen liegen in der Regel weit über dem Niveau normaler Ratenkredite. Diese Pflicht besteht, sobald ein Kunde seinen Kreditrahmen sechs Monate lang im Durchschnitt zu 75 Prozent ausschöpft. Bei den noch teureren geduldeten Überziehungen sind die Institute schon nach drei Monaten als Berater gefragt, sofern mehr das Konto um mehr als die Hälfte der monatlichen Einnahmen in den Miesen steht. Wer also 2.000 Euro verdient und drei Monate lang mit über 1.000 Euro in der Kreide steht, soll über günstigere Alternativangebote aufgeklärt werden.

 

Wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, dürfte der Vergleich der Angebote schnell viel leichter fallen. Denn Vergleichsportale werden den Verbrauchern die Arbeit abnehmen und die verschiedenen Zinssätze übersichtlich auf einer Seite zusammenführen. Doch bleibt das Gesetz weit hinter den ursprünglichen Forderungen von Verbraucherschützern zurück. „Notwendig wären eine Deckelung der Dispo- und Überziehungszinsen sowie situationsbedingte Beratungsangebote durch eine Verbraucher- oder Schuldnerberatung“, erläutert die verbraucherpolitischer Sprecherin der Grünen, Nicole Maisch. Ursprünglich zeigte auch die SPD Sympathien für eine gesetzliche Obergrenze bei den Zinssätzen. Doch darauf konnte sich die große Koalition nicht verständigen.

 

Neu geregelt wird auch der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen. Die Kreditvermittler müssen künftig ihre Sachkunde nachweisen und Interessenten vor Vertragsabschluss besser über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren. Koppelgeschäfte werden weitgehend verboten. Darunter verstehen Fachleute die lange Zeit gängige Praxis, die Vergabe eines Baudarlehens mit dem Abschluss von Verträgen für andere Finanzprodukte zu verbinden. Auch sollen die Banken die Kreditwürdigkeit der Kunden strenger prüfen als bisher.

 

 

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