Milliarden für Autofahrer, Radfahrer und Bahnkunden

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pendlerpauschale

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Von Wolfgang Mulke

10. Dez. 2008 –

Welche Arbeitnehmer können auf eine Steuerrückzahlung hoffen?

 

Fast alle Beschäftigten, die einen längeren Weg zur Arbeit haben, profitieren vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das gilt für Autofahrer ebenso wie für die Nutzer von Bussen und Bahnen oder dem Fahrrad. Denn nach Auskunft der Bundessteuerberaterkammer werden alle Fortbewegungsmittel gleichrangig angesehen.

 

Wie viel Geld gibt es zurück?

 

Das hängt vom Einkommen, von der Entfernung zum Arbeitsplatz sowie eventuellen weiteren Werbungskosten ab. Ein Angestellter, der täglich zwei Kilometer zum Büro radelt, geht leer aus, weil diese Distanz schon durch den Werbungskostenpauschalbetrag abgedeckt wird, den jeder erhält. Der Single mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro und einem Arbeitsweg von 15 Kilometer an 200 Tagen im Jahr erhält bis zu 262 Euro zurück. Eine Familie mit zwei Kindern kommt bei gleichem Einkommen auf eine Rückzahlung von 198 Euro. Der Radfahrer oder Bahnkunde mit fünf Kilometer täglicher Fahrt kann mit 66 Euro rechnen.

 

Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro und einem Arbeitsweg von 15 Kilometern steigt die Entlastung auf mehr fast 350 Euro beim Single oder 250 Euro bei einer Familie an. Die Beträge beziehen sich auf ein Jahr. Rechnet man 2007 und 2008 zusammen, kommt für jeden Begünstigten der doppelte Betrag heraus.

 

Wann wird die Rückerstattung ausgezahlt?

 

Laut Bundesfinanzministerium werden in den ersten drei Monaten 2009 insgesamt rund drei Milliarden Euro an die betroffenen Steuerzahler überwiesen. Die Rückzahlung soll auch deshalb schnell abgewickelt werden, damit die Konjunktur gefördert wird.

 

Müssen sich die Pendler nun beim Finanzamt melden?

 

Die Steuerbescheide sind aufgrund des anhängigen Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht von vornherein nur vorläufig ausgestellt worden. Wer in der Steuererklärung die Entfernung zum Arbeitsplatz angegeben hat, muss sich um nichts mehr kümmern. Dann erstattet der Fiskus die zu viel bezahlten Steuern automatisch. Wurde auf die Angabe verzichtet, weil die Rechtslage ja geändert wurde, kann der Arbeitnehmer dem Finanzamt nun die Zahl der Arbeitstage und die Entfernung zur Stelle mitteilen. Den Rest erledigen die Finanzbeamten.

 

 

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