Monsterbacke darf weiter mit Milch-Slogan werben

Bundesgerichtshof sieht keine Irreführung der Konsumenten. Foodwatch kritisiert anhaltende Täuschung der Verbraucher durch Gesundheitsversprechen.

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Von Wolfgang Mulke

12. Feb. 2015 –

Auf der Verpackung des Kinderquarks „Monsterbacke“ darf der Hersteller Ehrmann weiterhin mit einem umstrittenen Slogan werben. „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“, heißt es da. Dagegen ist die Wettbewerbszentrale vor Gericht gezogen. Sie hält den Slogan für täuschend und einen Verstoß gegen die Vorschriften bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht das nicht so. „Er hat entschieden, dass die beanstandete Werbung der Beklagten nicht irreführend ist“, teilte das höchste Gericht am Donnerstag mit.

 

Für den Verbraucher sei deutlich, dass sich das Produkt in seiner Zusammensetzung klar von Milch unterscheide. Der Zuckergehalt sei bei Früchtequark schon wegen des darin enthaltenen Fruchtzuckers naturgemäß höher als bei Milch“, entschieden die Richter. Sie verneinen auch, dass mit dem Spruch eine nährwertbezogene Aussage getroffen wird. Nun geht der Fall zurück an das Stuttgarter Oberlandesgericht. Die Juristen dort müssen entscheiden, ob es zusätzlicher Hinweise bedarf.

 

Die Rechtslage ist für den Laien schwer verständlich. Die europäische Health-Claims-Verordnung erlaubt Werbung mit besonders positiven Nährwerteigenschaften von Lebensmitteln nur, wenn sie Energie oder Nährstoffe in besonders hohem oder besonders geringem Maße enthält, also beispielsweise sehr wenig Fett. Davon unterschieden werden gesundheitsbezogene Angaben. Als solche gelten Aussagen zu einem Zusammenhang zwischen dem Genuss des Produkts und der Gesundheit des Konsumenten. Diese Werbung ist nur mit zusätzlichen Hinweisen gestattet. So müssen die Hersteller zum Beispiel auf die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung verweisen oder Informationen über die Menge und Art des Verzehrs geben, damit die gewünschte Wirkung eintritt.

 

Für die Verbraucherorganisation Foodwatch ist das BGH-Urteil ein Beleg für das Scheitern der EU-Verordnung. „Hersteller können weiterhin selbst Süßigkeiten oder Softdrinks ganz legal als gesund vermarkten, solange einfach Mineralstoffe oder Vitamine zugesetzt werden“, kritisiert deren Experte Andreas Winkler. Gesundheitsbezogen Aussagen hätten auf Lebensmitteln nichts verloren.

 

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bemängelt, dass Verbraucher allzu oft durch Werbung mit Gesundheitsaussagen in die Irre geführt werden. Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung einer Produktauswahl aus deutschen Supermärkten durch den vzbv brachte einen sehr lockeren Umgang der Industrie mit den gesetzlichen Vorgaben ans Licht. Vor allem bei Kindernahrung mogelten viele Hersteller. Drei von vier geprüften Produkten wurden mit Versprechen beworben, die in dieser Form nicht zugelassen sind. „Zu oft betreiben die Lebensmittelhersteller Schönfärberei auf dem Etikett“, ärgert sich vzbv-Chef Klaus Müller.

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