Neue Hoffnung für betrogene VW-Kunden

Bundesverbraucherministerin Katarina Barley will schnell den Weg für eine Art Sammelklagen freimachen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) schöpft deshalb Hoffnung, dass betrogene VW-Kunden am Ende doch nicht leer ausgehen

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Von Wolfgang Mulke

23. Mär. 2018 –

Welchen ersten Eindruck haben Sie von der neuen Verbraucherministerin Katarina Barley gewinnen können?

Klaus Müller: Ich glaube, dass Frau Barley sehr am Leben und Alltag der Menschen interessiert ist. Und das bedeutet anzuerkennen, dass 2,4 Millionen Dieselfahrzeug-Besitzer in Deutschland durch die Manipulation bei VW betroffen sind. Sie will sich nicht mit dem bisherigen Dilemma unseres Rechtssystems abfinden, dass Kunden entweder den Wertverlust und mögliche Fahrverbote in Kauf nehmen oder individuell klagen oder sich Klagen von sehr teuren Prozessfinanzierern anschließen müssen. Viele können sich eine Klage gar nicht leisten und bleiben auf der Strecke. So eine kämpferische Verbraucherministerin brauchen wir. Sie hat am zweiten Amtstag gleich den Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Chapeau!

Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. Was sollen geschädigte VW-Besitzer bis dahin tun?

Müller: Immer mehr Gerichte stellen fest, dass Volkswagen betrogen hat. Für Schäden daraus läuft die Verjährungsfrist Ende dieses Jahres aus. Und darum ist der extrem sportliche Termin für das Gesetz so wichtig. Wenn das Gesetz pünktlich kommt und gut gemacht ist, dann wären wir beispielsweise in der Lage, eine erste Musterfeststellungsklage auf den Weg zu bringen. Daran können sich all diejenigen beteiligen, die an der Betrugsaffäre leiden.

Können sich die Betroffenen darauf verlassen?

Müller: Wenn ich die Zukunft aus einer Glaskugel lesen könnte, würde ich Ihnen diese Frage gerne beantworten. Das kann ich aber nicht. Ob dieser Zeitplan zu halten ist oder die Wirtschaft in den Entwurf des Gesetzes noch Hemmnisse verankern kann, bleibt abzuwarten. Wir Verbraucherschützer tun jedenfalls alles Menschenmögliche dafür, dass das gelingt.

Die Deutsche Umwelthilfe will mit dem Argument des Gesundheitsschutzes Fahrverbote durchsetzen. Eigentlich ist Ihr Verband auch diesem Thema verpflichtet. Von Ihnen ist aber nichts zu hören. Schätzen Sie die Gefahren durch eine zu hohe Stickoxidbelastung anders ein?

Müller: Der Fall hat zwei Seiten. Die Umweltbelastung ist besonders für jüngere und ältere oder kranke Menschen nicht akzeptabel. Die Auswirkungen können im Einzelfall dramatisch sein und das kritisieren wir deutlich. Andererseits ist das Instrument der Fahrverbote eines, das für Pendler oder Eltern von Kindern, die zur Schule gefahren werden müssen, oder auch für Handwerker, eine existenzielle Einschränkung sein kann. Es kommt zu einem massiven Wertverlust oder gar einer Enteignung. Es gibt eine Lösung für beide Probleme: Die verantwortlichen Autohersteller müssen die Hardware der Dieselfahrzeuge nachrüsten, dies auch bezahlen und die Gewährleistung übernehmen. Das Geld dafür ist da, wie die Milliardengewinne von VW zeigen. Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung bieten Sanktionen nach EU-Recht. 5.000 Euro Strafe pro Fahrzeug sind möglich, wenn ein Hersteller betrogen hat. Das ist zumindest im Fall VW offensichtlich. Nachweise für weitere Automobilhersteller könnten folgen.

Bewegt sich diesbezüglich etwas?

Müller: Im Moment wenig. Richtig wäre es, wenn die Bundesregierung schnell ein zweites Treffen des Nationalen Forums Diesel einberufen würde. Dort könnte eine Lösung gefunden werden. Die Bundeskanzlerin hat klar erklärt, dass der Autofahrer nicht „der Dumme“ sein darf. Daraus müssen nun Konsequenzen folgen.

Auch auf einer anderen Spielwiese gibt es einen Skandal. Die illegale Verwendung der Daten von vielen Millionen Facebook-Kunden für Wahlkampfbotschaften. Sollen die Nutzer ihre Mitgliedschaft nun kündigen?

Müller: Das kann keine Option sein, wenn dadurch wichtige Kontakte abbrechen würden, zum Beispiel zu den Kindern, die im Ausland leben. Die Politik muss vielmehr einen sicheren Rechtsrahmen schaffen. Einen wichtigen Schritt dazu geht Europa am 25. Mai 2018. An diesem Tag tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die EU erhält damit europaweit einheitliche Regelungen für den Datenschutz.

Was bringt dies den Bürgern?

Müller: Damit gelten in jedem EU-Land für jedes Unternehmen, die sich an europäische Verbraucher wenden, die gleichen Regeln. Verstöße gegen die Regeln werden erstmals mit drakonischen Strafen belegt. Wenn wir bisher gegen Facebook vor Gericht gewonnen haben, hat das Unternehmen vielleicht 100.000 Euro bezahlen müssen. Darüber lächelt man sicher in Kalifornien nur. Künftig kann eine Strafe bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes betragen. Das tut dann richtig weh. Außerdem wird gerade ein Spezialgesetz, die so genannte „ePrivacy-Verordnung“, verhandelt. Darin wird beispielsweise konkret beschrieben, dass Tracking mittels Cookies nur mit Einwilligung der Nutzer erfolgen darf. Das ist wichtig, weil mit Tracking das Verhalten der Nutzer über Webseiten, Applikationen oder Endgeräte hinweg erfasst und Profile erstellt werden können. Der aktuelle Skandal zeigt ja, hier darf nichts ohne Einwilligung der Nutzer passieren. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, sich in Brüssel für ein hohes Datenschutzniveau einzusetzen.

Daten spielen auch beim autonomen Fahren eine gewaltige Rolle. In dieser Woche hat sich ein tödlicher Unfall mit einem selbstfahrenden Auto in den USA ereignet. Was lernen wir daraus?

Müller: So ein Unglück ist furchtbar. Selbstfahrende Autos können nicht nur im Labor erprobt werden. Autonomes Fahren wird am Ende hoffentlich sicherer sein als menschliches, aber nicht perfekt. Das ist der Weckruf aus diesem Unfall. Er zeigt auch, dass wir glasklare Haftungsregelungen brauchen. Bei steigender Automatisierung muss der Hersteller die Verantwortung für das Versagen der Systeme übernehmen. Der Rechtsrahmen ist noch nicht eindeutig. Hier könnten Schuldfragen am Ende auf den Autofahrer abgewälzt werden, auch wenn die Technik versagt. Da muss die Bundesregierung jetzt nachregeln.

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