Neustart

Kommentar zu den Städtefinanzen von Hannes Koch

Teilen!

Von Hannes Koch

13. Okt. 2014 –

Pleitegehen dürfen Städte in Deutschland nicht. Der rechtliche Ausschluss dieser Möglichkeit ist einerseits beruhigend, andererseits nachteilig. Denn auch Schulden, die nicht mehr zu bewältigen sind, werden nicht gestrichen. Das Land oder der Bund müssen sie finanzieren. An diesem Punkt sind viele Städte, auch in Nordrhein-Westfalen, angekommen.

 

Selbst können sie sich aus der finanziellen Falle oft nicht mehr befreien. Der Abbau der alten Kohle-, Stahl- und Großindustrie samt ihrer Arbeitsplätze, viele arme Leute, die Unterstützung brauchen, und zu geringe kommunale Einnahmen sind Ingredientien der städtischen Finanzkatastrophe. Besteht diese Situation schon lange, erscheint ein Ausweg kaum noch gangbar. Beispielsweise die Erhöhung der kommunalen Gewerbesteuer erwirtschaftet dann nicht neue Einnahmen, sondern beschleunigt die Abwanderung von Unternehmen.

 

Kann eine Landesregierung wie die nordrhein-westfälische helfen? Nur bedingt, denn sie muss selbst sparen. Unterstützung für die klammen Kommunen wird deshalb nur vom Bund kommen. Er muss auf einen Teil seiner Steuereinnahmen verzichten und den armen Städten einen Neustart ermöglichen. Diese sollten künftig einen höheren Anteil der Einkommens- oder Umsatzsteuer erhalten als heute.

« Zurück | Nachrichten »