Öffentliches Gut

Kommentar zum Staatseinstieg bei Banken von Hannes Koch

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Von Hannes Koch

20. Jul. 2009 –

Es ist kein Luxus, dass die Banken funktionieren. Es ist eine Notwendigkeit. Die Finanzinstitute versorgen Bürger und Unternehmen mit Geld. Als „öffentliches Gut“ hat CDU-Politiker Norbert Röttgen intakte Finanzmärkte bezeichnet. Recht hat er. Deshalb sollte der Staat die notleidenden Banken auf ihrem Weg der Gesundung eng begleiten – und sich auch an ihrem Kapital beteiligen.


Über den möglicherweise bevorstehenden Zwangseinstieg des Staates bei den Instituten berichtet heute die Süddeutsche Zeitung. Die Bundesregierung dementierte umgehend. Was stimmt? Eigentlich baut die Regierung auf das Prinzip „Freiwilligkeit“. Sie vertraut darauf, dass die Geldhäuser staatliche Hilfe schon akzeptieren, wenn ihnen das Wasser bis zum Hals steht. Einigen Regierungsmitgliedern aber scheinen Zweifel zu kommen. Mit der Zwangsbeteiligung will man den Banken zumindest drohen, damit sie ihren Aufgaben für die Wirtschaft gerecht werden.


Im Augenblick gerät die Kreditversorgung zunehmend in Gefahr. Ein Grund: Die deutschen Institute sitzen noch auf großen Mengen fauler Wertpapiere. Diese waren mal rund 200 Milliarden Euro wert. Ihr heutiger Wert allerdings tendiert gegen null. Wegen der drohenden Verluste sind die Banken bei ihrer Kreditvergabe vorsichtig. Besonders große Unternehmen klagen, sie bekämen kein Geld. Das kann fatale Auswirkungen haben. Noch mehr Arbeitsplätze als ohnehin sind in Gefahr.


Mit ihrem kürzlich verabschiedeten Bad-Bank-Gesetz will die große Koalition diesen Missstand beheben. Die Finanzinstitute können faule Papiere auf einer staatlichen Wertpapier-Müllhalde abladen, bei der so genannten schlechten Bank. Im Gegenzug bekommen die Institute frisches, öffentliches Kapital. Dafür allerdings müssen sie Gebühren zahlen. Und diese sind den Geldhäusern zu hoch. Ergebnis: Die Banken zieren sich. Bislang ist kaum ein Institut bereit, die staatliche Hilfe anzunehmen.


Dass es so nicht weitergehen kann, liegt auf der Hand. Die Kreditversorgung der Wirtschaft darf nicht im Belieben einzelner Institute liegen. Bundesregierung und Bundestag sollten das Bad-Bank-Gesetz so schnell wie möglich ändern und die Banken verpflichten, ihre faulen Wertpapiere auszulagern. Diese Verpflichtung ginge einher mit der Beteiligung der öffentlichen Hand am Kapital der privaten Banken.


Das bedeutet nicht, dass der Staat sich in die Vergabe einzelner Kredite einmischt. Dieses Geschäft erledigen die Bankmanager im Zweifelsfall besser. Und nicht jedes Produktionsunternehmen ist wirklich kreditwürdig. Auch in der Realwirtschaft trennt die Krise die Spreu vom Weizen. Aber die öffentliche Hand sollte die Voraussetzungen schaffen, dass das Kreditgeschäft grundsätzlich wieder besser funktioniert. Der Staat muss die Banken zu ihrem Glück zwingen.


Freilich ist diese Variante nicht ohne Risiko. Wenn der Bund Miteigentümer mehrerer großer Banken wird, ist er an den Lasten entsprechend beteiligt. Die Regierung kann dann besser gestalten, muss aber auch zahlen, wenn die Institute mehr Geld brauchen. Mit Bürgschaften und Garantien wäre es dann nicht mehr getan.


Unter dem Strich ist es aber wert, diesen Weg zu gehen. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten einer jahrelangen Kreditklemme wären vermutlich ungleich höher, als die des staatlichen Zwangseinstiegs bei den Banken. Und ein großer Vorteil der öffentlichen Kapitalbeteiligung wird viel zu selten erwähnt: Eigentümer erhalten Rendite. Wenn es den Instituten irgendwann wieder besser geht, kann sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf hübsche Dividenden freuen.


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