Ökoumlage soll nur noch wenig steigen

Nach Bund-Länder-Kompromiss zu erneuerbaren Energien beziffert Staatssekretär Baake den Beitrag der Privathaushalte auf sieben Cent im Jahr 2020. Heute 6,24 Cent.

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Von Hannes Koch

03. Apr. 2014 –

Die Ökoumlage, die die Privathaushalte und meisten Firmen für umweltfreundlichen Strom zahlen, wird bis 2020 auf „etwa sieben Cent“ steigen. Das ist nach Worten von Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake ein zentrales Ergebnis der Bund-Länder-Verhandlungen über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

 

Am Dienstagabend haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten beschlossen, wie es mit der finanziellen Förderung für Wind-, Sonne- und Biomasse-Kraftwerke weitergeht. Diese finanzieren vor allem Privathaushalte und Betriebe, indem sie pro verbrauchter Kilowattstunde Strom eine Umlage zugunsten der Ökoanlagen entrichten. Weil viele Windrotoren und Solarzellen gebaut wurden, wuchs der Beitrag in den vergangenen Jahren stark – alleine seit 2011 um fast drei Cent auf heute 6,24 Cent.

 

Mit dieser starken Steigerung soll nun Schluss sein, lautet die Botschaft. Die Begrenzung auf sieben Cent nannte Baake eine „Stabilisierung der Umlage in dieser Legislaturperiode“. Umgerechnet auf die kommenden sechs Jahre bis 2020 stiege die Umlage damit um durchschnittlich 0,13 Cent pro Jahr. Das würde eine Verteuerung des gesamten Strompreises pro Kilowattstunde (kWh) um 0,5 Prozent jährlich bedeuten – weit unter der normalen Inflationsrate.

 

Für Privathaushalte, die 3.500 kWh pro Jahr verbrauchen, wüchse die Rechnung von derzeit 218 Euro auf 245 Euro. Für Familien, die mit 2.000 kWh auskommen, stiegen die Ökokosten von 125 auf 140 Euro pro Jahr.

 

Einigen Bundesländern gelang es am Dienstagabend, aus ihrer Sicht Verbesserungen herauszuholen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wollte die Förderung für die erneuerbaren Energien ursprünglich stärker einschränken. Auf Wunsch unter anderem von Baden-Württemberg sollen künftig Windanlagen mit einer maximalen Leistung von 2.800 Megawatt (MW) zusätzlich errichtet werden dürfen – 300 MW mehr als in Gabriels bisherigem Gesetzentwurf. Verbunden mit einer geringeren Förderkürzung an windschwachen Standorten führt dies dazu, dass in den südlichen Bundesländern mehr Windkraftwerke gebaut werden können. Für Rotoren auf dem Meer soll es ebenfalls etwas bessere Bedingungen geben.

 

Unter dem Strich kosten diese Änderungen die Verbraucher 0,1 Cent pro kWh zusätzlich bis 2020. Hinzu kommen weitere 0,1 Cent für geringere Einschränkungen bei der Biomasse. Zugunsten der einheimischen Bauern, die Gas beispielsweise aus Mais herstellen, haben dies Bayern und Thüringen gefordert.

 

Die Lobbyorganisation Allianz pro Schiene warnte währenddessen davor, dass eventuell auch die Preise für Bahntickets steigen könnten. Um wieviel, wollte sie jedoch nicht beziffern. Im Zuge der EEG-Reform müssen Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG damit rechnen, dass sie stärker als bisher zur Mitfinanzierung des Ökostroms herangezogen werden. Das abschließende Gespräch zwischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium dazu finde am Donnerstag statt, so Staatssekretär Baake.

 

Offen ist ebenfalls noch, wie sich Änderungen bei den Ausnahmen für stromintensive Industrien auswirken. Je weniger diese zur Ökostrom-Finanzierung beitragen, desto mehr müssen die Verbraucher zahlen. Die EU-Kommission verhandelte mit Gabriel am Mittwoch wieder darüber, wieviele deutsche Unternehmen Vergünstigungen erhalten. „Es bleibt nicht bei 2.000 Unternehmen“, sagte Baake. Vermutlich würden „hunderte Firmen aus der Ausgleichsregelung herausfallen.“ Das dürfte sich entlastend für die Privathaushalte auswirken.

 

Als „absurd“ bezeichnete es der Staatssekretär, dass deutsche Privathaushalte mehr Ökoumlage bezahlen müssten, weil vielleicht auch ausländische Lieferanten erneuerbarer Elektrizität in den Genuss der hiesigen Förderung kommen könnten. Derartige Spekulationen waren laut geworden, weil ein finnischer Stromproduzent auf Beteiligung an der schwedischen Ökostrom-Vergütung geklagt hatte. Die Generalanwaltschaft am Europäischen Gerichtshof scheint dieser Argumentation zuzuneigen. Nach Baakes Einschätzung wird die EU-Kommission in ihren neuen Beihilferichtlinien allerdings festlegen, dass solche Streitigkeiten ausschließlich zwischen den beiden beteiligten Staaten geregelt werden können. Die Höhe der Umlage in Deutschland wäre dann nicht betroffen.

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