Plan gegen heikle Geldgeschäfte
Finanz- und Verbraucherminister einigen sich auf Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern
22. Mai. 2014 –
Es ist vor allem eine Konsequenz aus der Pleite von Prokon, dem großen Finanzierer von Windparks. Knapp 75.000 Anleger hatten – gelockt durch hohe Renditen und dem Versprechen der Umwelt Gutes zu tun - ihr Geld in die Firma gesteckt. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Was sie davon zurückbekommen, ist ungewiss. Nun versprechen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, CDU, und sein SPD-Kollege aus dem Verbraucherressort, Heiko Maas, die Anleger besser zu schützen.
Am Donnerstag haben die beiden ein „Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern“ vorgestellt. Im Einzelnen heißt das: Verbraucher sollen bessere Informationen bekommen, damit sie klüger entscheiden können, wo das eigene Vermögen gut angelegt ist. In den Verkaufsprospekten muss künftig etwa „die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen“ angegeben werden. Das heißt: Die Anbieter müssen offen legen, wie viel Geld sie von Anlegern bekommen haben und wann sie das Geld zurück zahlen müssen – damit ihre wirtschaftliche Grundlage klarer wird.
Die Gültigkeit der Prospekte wird zudem auf maximal 12 Monate beschränkt, damit die Angaben nicht völlig veraltet sind. Droht eine Insolvenz, so muss dass Unternehmen dies in einem Nachtrag aufnehmen. Ist der Vertrieb bereits abgeschlossen, müssen Anbieter während der Restlaufzeit ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen, wenn sich zum Beispiele Probleme mit Zinszahlungen oder Rückzahlungen der Anlage ergeben.
Zudem soll die Werbung eingeschränkt werden. Prokon warb aufdringlich sogar in der U-Bahn mit nahezu risikolosen Renditen von sechs Prozent. Auf das Tagesgeldkonto gibt es derzeit kaum ein Prozent. Prokon gab sogenannte Genussscheine aus, die mit hohen Risiken verbunden sind. Denn sie sind eine Mischform von Anleihe und Aktie. Die Inhaber werden quasi am Unternehmen beteiligt. Das heißt: Macht es Verluste, sinkt der Rückzahlungswert.
Demnächst wird die „Zulässigkeit von Werbung für Vermögensanlagen grundsätzlich auf solche Medien beschränkt, deren Schwerpunkt auf der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten liegt und bei deren Leserschaft somit ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden kann“.
Das heiße nicht, dass nur noch in FAZ Anzeigen erscheinen dürften, erklärte Schäuble. Die Werbung für Kapitalanlage auf Großplakaten, Litfasssäulen oder in Bus und Bahn soll aber untersagt sein. Die Finanzaufsicht Bafin soll darüber hinaus „Warnhinweise“ und „Vertriebsverbote“ verhängen können. Die Kriterien dafür sind noch nicht definiert. Die Kontrolleure machten das, so Schäuble, mit „gesundem Menschenverstand.“
Maas sagte, Prokon „könnte so nicht mehr vorkommen“. „Das glaube ich nicht“, meint indes Ariane Lauenburg. Sie ist Expertin bei Finanztest für den sogenannten Grauen Kapitalmarkt, auf dem Firmen wie Prokon ihr Geld einsammeln. Die Zeitschrift hatte früh vor den Prokon-Versprechen gewarnt. Lauenburg sagt: „Ad-hoc-Meldungen oder aktualisierte Prospekte helfen vor allem den Experten, etwa den Rechtsanwälten.“ Der Laie könne sie aber oft gar nicht verstehen. Lauenburg sieht nur eine Lösung: „Graumarktprodukte für Kleinanleger verbieten.“
Doch dazu werden sich die Minister nicht durchringen. Der Staat könne dem Bürger nicht die gesamte Verantwortung nehmen, findet Schäuble. Der Bürger sei mündig. Und er müsse wissen, „dass Rendite etwas mit Risiko zu tun hat.“ Das Maßnahmenpaket soll nach der Sommerpause ins Kabinett.