Pleite gehen, um gerettet zu werden

Das Insolvenzrecht in Deutschland und den USA ist auf Sanierung ausgerichtet

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Von Wolfgang Mulke

26. Mai. 2009 –

Die Stunde der Wahrheit naht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die amerikanische Opel-Mutter General Motors bald Insolvenz anmelden. Damit ist aber nicht das Ende des Konzerns besiegelt. Das so genannte „Chapter 11“, als das elfte Kapitel der US-Konkursordnung, sieht ganz im Gegenteil die Rettung der gesunden Teile eines Unternehmens vor.

 

Beantragt GM die Insolvenz nach Chapter 11, stehen erst einmal die Gläubiger im Regen. Sie dürfen keine Forderung mehr gegenüber dem Konzern geltend machen. GM steht mit 27 Milliarden Dollar in der Kreide. Ohne den Druck der Gläubiger strebt der Vorstand dann die Rettung der überlebensfähigen Konzernteile an.

 

Opel muss bei einer Pleite von GM nicht zwangsläufig auch zum Konkursrichter gehen. Ein gesundes Tochterunternehmen könnte wie gewohnt weiterarbeiten. Sollte GM der europäischen Sparte aber das Geld entziehen, um damit die US-Werke zu sanieren, müsste wohl auch die Adam Opel GmbH Insolvenz anmelden, sofern es keine Käufer für Opel gibt. Diese Option hält sich die Bundesregierung offen. Das hätte durchaus Vorteile, wenn es keine Einigung mit den potenziellen Investoren Fiat oder Magna geben sollte.

 

Da Opel den Sitz in Deutschland hat, wäre das hiesige Recht maßgeblich für den weiteren Verlauf. Der Richter eröffnet in diesem Fall ein vorläufiges Verfahren und setzt einen Insolvenzverwalter ein. In diesem Moment hätte GM keinen Zugriff mehr auf das womöglich noch vorhandene Opel-Vermögen.

 

Normalerweise beginnt nun eine dreimonatige Phase, in der der Insolvenzverwalter das Vermögen des betroffenen Unternehmens sichert. Die Gläubiger, das wären im Falle eines Autokonzerns zum Beispiel Zulieferer oder auch Händler, bekämen in dieser Zeit nichts. Unterdessen sucht der Insolvenzverwalter nach Sanierungsmöglichkeiten und nach potenziellen Käufern für die erhaltenswerten Betriebsteile. Die Löhne und Gehälter übernimmt so lange die Arbeitsagentur. Danach wird das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet. Wird weiter gearbeitet, muss das Unternehmen nun alle Kosten, also auch die für die Löhne, selbst tragen. Die Pleitefirma wird nun verwertet, in dem beispielsweise Anlagen und Grundstücke veräußert werden. Die Erlöse werden anschließend an die Gläubiger ausgezahlt. Das kann Jahre dauern.

 

Die Bundesregierung will die Insolvenz möglichst umgehen und hofft auf einen Käufer für Opel. So könnten wohl am meisten Arbeitsplätze erhalten werden. Auf einen der drei Kandidaten will sich das Kabinett heute festlegen. Dann sind die Amerikaner an der Reihe. Die Entscheidung über einen Verkauf von Opel liegt in der Hand von GM, besser gesagt in der Hand der US-Regierung, die inzwischen Mehrheitsaktionär beim Autokonzern ist.

 

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