Rettung nur mit Gegenleistung

Hilfsanstalt für Banken nimmt Arbeit auf / Merkel lässt Konjunkturhilfen prüfen

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Von Wolfgang Mulke

20. Okt. 2008 –

Die Bundesregierung hat nun auch die notwendigen Details für das Rettungspaket festgelegt. Es sieht erhebliche Auflagen für die Banken vor, die sich um Bundeshilfe bewerben. Am Montag hat auch die so genannte Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) ihre Arbeit aufgenommen. Die Institution wurde der Bundesbank zugeordnet. Ab sofort können Kreditinstitute bei der Frankfurter Einrichtung Bürgschaften oder Eigenkapitalhilfen beantragen. Bislang hat nur die BayernLB Bedarf kundgetan.

 

„Wir handeln nach dem Grundsatz: keine Leistung ohne Gegenleistung“, betonte Regierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin. Je nach Höhe des Risikos und der Bundesbeteiligung werden die Auflagen gestaffelt. Erhält eine Bank vom Bund Eigenkapital, darf die Regierung bei der Geschäftspolitik mitreden und die Vergabe von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen durchsetzen. Die Unternehmen dürfen keine Dividenden ausschütten und die Manager höchsten 500.000 Euro im Jahr verdienen. Ausnahmen werden allerdings nicht ausgeschlossen. Abfindungen sind verboten. Ähnlich scharf sind die Regelungen, wenn der Bund einer Bank faule Kredite abkauft. Nur bei den Bürgschaften hält sich die Bundesregierung mit Auflagen zurück. Allerdings will die Anstalt auch hier bei der Geschäftspolitik ein Wörtchen mitreden. Die Höchstgrenze für die Stützung des Eigenkapitals von Banken beträgt zehn Milliarden Euro, die Obergrenze für abgekaufte Risiken fünf Milliarden Euro.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel will dem Eindruck entgegenwirken, die Regierung kümmere sich nur um die Banken. Laut Steg lotet die Regierung in den nächsten Wochen auch Möglichkeiten für konjunkturelle Impulse aus. Dazu könne beispielsweise eine stärkere Förderung von Gebäudesanierungen über die KfW gehören oder ein Nachlass bei der Kfz.-Steuer beim Kauf eines neuen Autos. Es sei allerdings noch keine Entscheidung getroffen worden, betonte der Sprecher. Erst nach der Steuerschätzung Anfang November will die Kanzlerin Vorschläge unterbreiten. Auch über die diskutierte Steuerentlastung bei den Krankenkassenbeiträgen ist demnach noch nicht entschieden worden.

 

 

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