Schutz vor Willkür

Kommentar zum besseren Reiserecht von Hannes Koch

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Von Hannes Koch

27. Okt. 2015 –

Das Recht hinkt der Wirklichkeit hinterher. Ein schönes Beispiel dafür ist die neue Regelung zu Reisebuchungen im Internet, die das EU-Parlament am Dienstag beschloss. Verbraucher werden es damit leichter haben, ihre Rechte gegen Reiseveranstalter durchzusetzen. Warum aber kommt die Gesetzesänderung so spät? Solcher Zeitverzug ist unausweichlich: Schließlich muss man die Entwicklung der Technik, beispielsweise die Möglichkeit Flüge im Internet zu buchen, erst abwarten, bevor man neue Gesetze schreiben kann. Hellseher gibt es nicht.

 

Für die Verbraucher stellt die Richtlinie zweifellos einen Fortschritt dar. Beispielsweise müssen ihnen die Reiseveranstalter künftig für drei Tage ein Ersatzhotel finanzieren, wenn die gebuchte Unterkunft wegen eines Sturms nicht zur Verfügung steht. Doch auch trotz solcher Verbesserungen wird es künftig noch genug Anlass für Prozesse geben.

 

Die wichtigste Botschaft solcher Gesetzgebungen in Brüssel und Straßburg liegt jedoch jenseits des eigentlichen Themas. Oft genug bringen viele Bürger EU-Politik ausschließlich mit Problemen in Verbindung. Schon wieder Geld an Griechenland zahlen? Schon wieder Flüchtlinge aufnehmen, die andere EU-Staaten nicht haben wollen? An dem kleinen Beispiel der Pauschalreisen zeigt sich dagegen, was Europa bringt: grenzüberschreitende Rechtssicherheit im Alltag, Schutz vor der Willkür ökonomisch Mächtiger. Europa kann eine ziemlich gute Sache sein. Daran sollte man sich öfter erinnern.

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