Schwarzgelb will keine Ampel

Parteien weitgehend einig über Verbraucherpolitik / Finanzaufsicht soll auch Sparern dienen / Keine täuschenden Lebensmittelbezeichnungen mehr

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Von Wolfgang Mulke

09. Okt. 2009 –

FDP und Union sind sich über die Verbraucherpolitik weitgehend einig. Eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln wird es nicht geben. Stattdessen sollen die wichtigsten Nährstoffangaben standardisiert auf den Verpackungen angebracht und auf der Vorderseite der Kaloriengehalt angegeben werden. Die Hersteller müssen dann auch einheitliche Bezugsgrößen, etwa für eine Portion oder Tagesration verwenden. Damit kommt die schwarzgelbe Koalition den Wünschen der Nahrungsmittelindustrie entgegen. Verbraucherverbände wollen dagegen wichtige Zutaten wie Fett, Zucker oder Salz farblich kennzeichnen, damit ein zu starker Gehalt schnell erkenntlich wird. „Den Konsumenten wird die Unterstützung bei einer ausgewogenen Ernährung verweigert“, kritisiert die Verbraucherexpertin der SPD, Marlies Volkmer. Die CDU verteidigt den Beschluss. „Es gibt keine richtigen oder falschen Lebensmittel, die man schnell mal in rot oder grün einordnen kann“, sagt Koalitionsunterhändlerin Julia Klöckner.

 

Künftig sollen Kunden im Supermarkt auch leichter erkennen können, woher ein Produkt stammt. Bislang steht Päckchen oder Dosen oft nur, wo ein Gericht abgepackt wurde. Künftig soll auch angezeigt werden, wo die Ware eigentlich herkommt. Darüber hinaus will die Union gerne ein „zweites Preisschild“ durchsetzen, das über die sozialen und ökologischen Hintergründe von Produkten informiert. Schließlich will die Koalition der Täuschung durch irreführende Bezeichnungen einen Riegel vorschieben. Wo Nachahmerprodukte, zum Beispiel für Käse oder Schinken verwendet werden, soll künftig auf der Verpackung zwingend von Imitaten die Rede sein.

 

Einig sind sich FDP und Union auch über einen besseren Verbraucherschutz für Sparer. Die staatliche Finanzaufsicht soll sich künftig nicht nur um die Banken kümmern, sondern die Öffentlichkeit auch über Risiken bei Geldanlagen informieren. Offen ist noch, ob auch der graue Kapitalmarkt unter staatliche Kontrolle genommen wird. Auch darf nicht mehr jedermann als Finanzberater auftreten. Es soll eine berufliche Qualifikation für die Vermittlung von Sparanlagen oder Fonds vorgeschrieben werden. Außerdem müssen die Makler eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Bislang gehen Anleger oft leer aus, wenn sie von windigen Vertretern über den Tisch gezogen wurden, weil bei diesen kein Schadenersatz mehr zu holen war.

 

Strittig ist zwischen den Parteien noch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Liberalen wollen den Auskunftsanspruch auf alle Produkte und Dienstleistungen ausweiten und von hohen Gebühren befreien. Das lehnt die Union ab, weil sie einen zu hohen Aufwand für Unternehmen befürchtet.

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