Selbständige müssen gezielt für den Ruhestand sparen

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24. Feb. 2012 –

Egal ob Maurer- oder Friseurmeister, freie Journalistin oder Übersetzerin: Gerade Selbständige sollten Geld für das Alter zurücklegen. Die meisten bekommen später nur geringe oder gar keine Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch wie sieht die geeignete Vorsorgestrategie aus?

 

Einige Selbständige haben keine Wahl. Sie müssen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – zum Beispiel, Hebammen, Lehrer, Künstler, Journalisten und viele Handwerker. Andere können freiwillig Beiträge entrichten. Und jene, die eigentlich nicht einzahlen müssten, können eine Pflichtmitgliedschaft beantragen.

 

Ob es sich lohnt, die Beiträge weiterhin zu entrichten, muss jeder selbst entscheiden. „Die Rente ist nicht nur eine Altersrente“, gibt Isabell Pohlmann, Autorin des Ratgebers „Altersvorsorge für Selbständige“ zu bedenken. Die volle Mitgliedschaft sichert zum Beispiel den Anspruch auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Und mit freiwilligen Beitragszahlungen können beispielsweise Ansprüche auf Reha-Maßnahmen aufrecht erhalten werden.

 

„Die Entscheidung, ob man in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt, hängt entscheidend davon ab, ob man sich auch solche Leistungen weiter sichern will oder muss“, so Pohlmann, “zum Beispiel, weil man keine Möglichkeit hat, sich mithilfe einer privaten Versicherung etwa vor dem Risiko Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu schützen.   

 

Für alle Selbständigen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam. Doch vor allem Ältere und Menschen mit Krankheitsvorgeschichten wie Allergien oder psychischen Problemen haben es schwer, an solch eine Police heranzukommen. Und mit einer Risikolebensversicherung sichern Freiberufler ihre Familie für den Todesfall ab.

 

Zusätzlich privat Vermögen aufbauen: Darum kommen Selbständige nicht herum, selbst wenn sie in das gesetzliche Rentensystem einzahlen. Die Leistungen daraus reichen für sie normalerweise nur für eine Grundsicherung. Ein Zusatzeinkommen lässt sich zum einen mit staatlichen Zuschüssen aufbauen: mit einem Riester- oder Rürup-Vertrag.

 

Nicht jeder darf allerdings riestern – mindestens 154 Euro Zulage gibt es hier pro Jahr vom Staat dazu.  Wer Kinder hat, profitiert noch mehr: bis zu 300 Euro schießt der Staat zum Beispiel pro Jahr für ein Kind dazu, das ab 2008 geboren wurde. Rürup-Verträge sind für viele die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung zu sparen. Solange die Einkommensverhältnisse nicht sicher sind, sollten Freiberufler oder Gewerbetreibende jedoch die Finger davon lassen. „Die Policen sind unkündbar“, erläutert Hajo Köster, vom Bund der Versicherten (BdV). Wer die Beiträge nicht mehr aufbringen könne, so der Justiziar, habe die Möglichkeit, die Police zwar beitragsfrei zu stellen. Das gehe aber mit Verlusten einher.

 

Doch auf welche anderen Finanzprodukte können Selbständige zurückgreifen? „Private Rentenversicherungen können infrage kommen“, so Buchautorin Pohlmann. Wichtig sei aber, dass man sich nicht zu früh an lang laufende Produkte bindet. Solange die eigene finanzielle Situation nicht sicher ist, seien flexible Produkte wie Investmentfonds oder Sparangebote der Banken und je nach Risikobereitschaft ebenso Investmentfonds geeignet. Diese könne man auch später mit einer privaten Rentenpolice kombinieren. Gut sei außerdem ein Notfallpolster auf einem Tagesgeldkonto.

 

Wichtig ist, dass Selbständige nicht alles auf eine Karte setzen. Wichtig ist aber auch, dass sie mit dem Sparen so früh wie möglich anfangen – und wenn es nur 100 Euro im Monat sind. Denn mit der unternehmerischen Freiheit kommt meist auch die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob man für das Alter spart. In der turbulenten Anfangsphase vergisst manch Freiberufler etwas für seine Zukunft zu tun. Manch anderer verdrängt den Gedanken.

 

„Wer seine private Vorsorge komplett auf eigene Füße stellen möchte, sollte versuchen, so bald wie möglich zumindest das zurückzulegen, was er sonst an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hätte“, empfiehlt Expertin Pohlmann. Selbständige, die in die Rentenkasse einzahlen, überweisen entweder einen Betrag, der sich an der Höhe ihres Einkommens orientiert. Sie können aber auch den so genannten Regelbetrag zahlen. Derzeit beläuft sich die Summe auf 514,50 Euro im Westen und 439 Euro im Osten. Einsteiger in die Selbständigkeit dürfen in den ersten drei Jahren die Hälfte zahlen. Wie groß die Rentenlücke ist, die sich im Alter auftut kann jeder im Internet unter www.test.de (Stichwort: Rentenlückenrechner) selbst ausrechnen. 

 

 

 

 

Ärzte stehen besser da

 

Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, oder Rechtsanwälte stehen im Alter im Übrigen meist besser da. Sie müssen Mitglied einer berufsständischen Kammer sein, und sind damit verpflichtet, über ein berufsständisches Versorgungswerk für ihren Ruhestand vorzusorgen. So bauen sie einen Großteil ihrer Altersvorsorge auf. Um ihre Rente zu verbessern, können sie häufig mehr als den Pflichtbeitrag freiwillig an ihr Versorgungswerk zahlen. Die Durchschnittsrenten lagen in den vergangenen Jahren bei knapp 2.000 Euro. Damit waren sie fast doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

 

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