Spitzel im Kinderzimmer

Puppen, Roboter und Lerncomputer greifen Daten ab

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23. Dez. 2016 –

Zu Weihnachten könnte sie die neue Freundin vieler Kinder werden. Cayla ist blond, knapp 45 Zentimeter groß, liebt die Farbe pink, Ballett und die Schule. Und sie weiß Millionen Dinge, wie die Hersteller versprechen. Zum Beispiel welches das größte Tier der Welt ist, wie viel fünf Mal zwanzig macht oder dass Deutschland Fußballweltmeister ist. Cayla kann auf nahezu jede Frage antworten, sie kennt sich mit Rechnen und Buchstabieren aus.


Cayla ist keine gewöhnliche Puppe, in ihr steckt einiges an Technik. Per Bluetooth verbindet sie sich über Smartphone oder Tablet mit dem Internet. Dort sucht sie dann die passenden Antworten auf die Fragen der Kinder. Leuchtet das Herz, das um ihren Hals hängt, ist sie sprechbereit. Außerdem kann man mit Cayla Memory auf dem Tablet spielen Fotos anschauen oder sich Geschichten erzählen lassen. Doch Cayla ist nicht nur irgendein Spielzeug mit technischen Finessen. Sie ist auch auf Datenraubzug im Kinderzimmer.


Das befürchten zumindest Verbraucherschützer. Der norwegische Verbraucherrat hat in einer Erhebung herausgefunden, dass Dritte per Smartphone ganz einfach die Kontrolle über die Puppe gewinnen können. Damit könnten sie der Unterhaltung zwischen Kindern und Cayla folgen und diese aufzeichnen. Hinzu kommt sogenanntes verdecktes Marketing: Laut Experten spricht Cayla gerne darüber, wie sehr sie Disney-Filme liebt. Diese Vorliebe ist kein Zufall. Disney ist indirekt beteiligt, damit Cayla funktioniert.


Auch in Deutschland sind Produkte wie Cayla, aber auch die sprechende Barbie, der Roboter „i-Que“ oder der Lerncomputer Vtech im Visier von Verbraucherschützern. „Kinder werden als Marketing-Objekt missbraucht“, sagt Carola Elbrecht, Referentin im Projekt digitale Marktwächter der Verbraucherzentralen. „Es wird erfasst, womit sich die Kinder beschäftigen und die Antworten ausgewertet.“ Das Wissen über die Lieblingsfarben der Kinder, über die Kleider, die sie besonders gerne anziehen, über Berufswünsche und das Mittagessen, das sie nun gar nicht mögen, ist für die Unternehmen enorm wertvoll. Daraus lassen sich Interessensprofile erstellen und die Daten vermarkten.


Die Nähe zum US-Entertainment Unternehmen Disney halten die Verbraucherschützer für besonders problematisch. Millionen Kinder weltweit sind Fans von Eiskönigin Elsa, Cinderella oder Meerjungfrau Arielle. Nicht nur die Filme spülen viel Geld in die Kassen des Unternehmen, sondern auch Spielzeug, T-Shirts, Handtücher, Schreibwaren, die mit dem Film verkauft werden. Mit der Fangemeinde steigt der Umsatz.


Die Deutschen geben bis zu drei Millionen Euro jedes Jahr für Spielzeug aus. Bisher machen die digitalen Angebote nur einen geringen Teil aus, aber die Nachfrage steigt. Auch Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik bei den Grünen im Bundestag, spricht von einem Missbrauch privater Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken im Spielzeugbereich. „In der Regel geschieht dies, ohne dass sich die Kinder oder ihre Eltern dieser Gefahr bewusst sind“, sagt Maisch. „Von Datensouveränität der Nutzern kann nicht mehr die Rede sein.“ Gerade Kinder müssten besser vor Spielzeugen, die als Spitzel für Unternehmen fungieren, geschützt werden.


Kritisch sieht sie auch die Datensicherheit. Der Hackerangriff auf die Telekom vor wenigen Tagen ist für sie ein eindeutiges Beispiel dafür, wie zerbrechlich der Schutz der Daten ist. Auch der Fall Vtech im vergangenen Jahr hat sie alarmiert. Damals wurden die Zugangsdaten von knapp 12 Millionen Nutzern der Lerncomputer und Online-Plattformen geknackt. Vermutlich wurden auch Tausende Fotos von Kindern und Eltern heruntergeladen.


In Deutschland werden „My Friend Cayla“ und der Roboter „i-Que“ von der Firma Vivid in Nauheim vertrieben, im Auftrag des Herstellers Genesis. Man nehme die Bedenken äußerst Ernst, da die Sicherheit der Verbraucher und ihre Produkterfahrungen oberste Priorität darstellten, teilt das Unternehmen mit. Derzeit arbeite man mit dem Hersteller zusammen, um die angesprochene Thematik näher zu untersuchen und zeitnah eine konkrete Antwort darauf gebenzu können.


Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, beim Datenschutz die Privatunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Dazu zählt für Verbraucherschutzexpertin Maisch beispielsweise, dass Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Was mit den Daten passiert, muss den Nutzern klar sein – auch dabei sollen die Anbieter mehr Transparenz zeigen. Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht, hat die Bundesregierung das Thema bisher noch nicht wirklich erkannt. Selbst Maßnahmen, um Kinder und Eltern sensibler für den Datenklau zu machen, gibt es bisher kaum.


Verbraucherschützerin Elbrecht will Kinder weder unter eine „Glasglocke setzen“ noch von jeglicher Digitalisierung fern halten. „Die Spielwelt verändert sich natürlich“, sagt die Juristin. „Aber man sollte die Kinder schrittweise an digitale Spielzeuge heranführen.“ Sie appelliert an die Eltern, sich die Datenschutzbestimmungen bei den Angeboten genau anzuschauen – bevor Puppe, Roboter oder Lerncomputer unter dem Weihnachtsbaum liegen. „Es handelt sich um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kinder, dem die Eltern zustimmen“, sagt Elbrecht.


Die neue EU-Grundschutzverordnung, die ab Mai 2018 gilt, soll Missbrauch von Daten vorbeugen. Was mit Informationen passiert, die die EU verlassen und etwa in den USA verwendet werden, bleibt unklar. „Ein erhebliches Datenrisiko gibt es nach wie vor“, sagt Elbrecht. Dies dürften Verbraucher nicht außer Acht lassen.

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