Steuerflucht wird schwieriger

Regierung beschließt neue Informationspflichten für Unternehmen und Wohlhabende / Zoll darf Bargeld melden

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Von Wolfgang Mulke

23. Apr. 2009 –

Steuerflüchtlinge müssen sich künftig warm anziehen. Die Geldanlage in Steueroasen wird künftig stärker kontrolliert. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

Alljährlich geht dem Fiskus ein hoher Milliardenbetrag verloren, weil an den Finanzämtern vorbei Geld in Ländern angelegt wird, die mit den deutschen Steuerverwaltungen nicht zusammenarbeiten. Diese Steueroasen, darunter befinden sich auch europäische Länder wie die Schweiz und Österreich, sollen schon länger zur Kooperation mit den hiesigen Ämtern gezwungen werden. Zwar haben die meisten Staaten ihren Willen zur besseren Kooperation bekundet, doch hapert es noch an der Umsetzung. Das Bundesfinanzministerium verdonnert nun Unternehmen und Privatleute zu verstärkten Informationspflichten, wenn sie Geld im Ausland angelegt haben oder Geschäftsbeziehungen in die umstrittenen Länder pflegen.

Je weniger kooperativ sich die Länder zeigen, desto mehr Informationen fordert der Staat vom Steuerzahler in Deutschland. Zu den Nachweispflichten gehören beispielsweise Angaben zu Beteiligungen im Ausland oder die Zustimmung, dass die Hausbank dem Finanzamt Informationen über den Geldverkehr des Bürgers oder der Firma geben darf. Außerdem darf das Finanzamt eine eidesstattliche Erklärung über die Einkünfte verlangen. Erweisen sich die Angaben als falsch, drohen Sanktionen. Meineid wird als Straftat verfolgt. Werden Auskünfte verweigert, werden zum Beispiel die Steuervorteile von Dividenden gestrichen. Auch behalten sich die Ämter vor, das Einkommen zu schätzen.

Das Gesetz wird noch vor der Sommerpause verabschiedet. Es tritt allerdings nicht sofort in Kraft. Erst wenn einzelne Länder die Zusammenarbeit mit Deutschland verweigern, wird per Rechtsverordnung der Druck auf diese Steueroase erhöht.

Auch wohlhabende Privatleute müssen sich auf verschärfte Kontrollen einstellen. Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro schauen die Finanzämter künftig genauer hin und schicken häufiger mal einen Prüfer vorbei. Diese Außenprüfungen ergäben regelmäßig hohe Nachzahlungen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine besondere Begründung benötigen die Finanzämter für die Kontrollgänge nicht. Damit dies auch gelingt, müssen die Bestverdiener ihre Unterlagen künftig sechs Jahre lang aufbewahren. Bisher scheitern Kontrollen häufig daran, dass keine Nachweise mehr vorhanden sind.

Aufpassen müssen auch jene Steuerhinterzieher, die mit Schwarzgeld ins benachbarte Ausland unterwegs sind. Die Zollbehörden suchen zwar jetzt schon nach Bargeld bei Grenzgängern, doch dienen die Kontrollen dem Kampf gegen den Terror und der Geldwäsche. Verdachtsmomente auf die Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben melden die Beamten nicht weiter. Das wird nun auch geändert. Bald müssen die Zollfahnder die zuständigen Stellen von entsprechenden Funden in Kenntnis setzen.

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