Stumpfes Schwert?

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

01. Okt. 2008 –

Der Kunde ist oft ein König ohne Reich, sprich ohne Rechte. Fahrgäste der Bahn können ein trauriges Lied davon singen. Zwar rückt die Deutsche Bahn bei langen Verspätungen einen Gutschein als Entschädigung heraus. Doch der Ärger lässt sich so nicht beseitigen. Da müssen schon ein Rechtsanspruch her und eine Barvergütung. Beides will die Bundesregierung nun gesetzlich festschreiben. Das ist eine erhebliche Verbesserung für die Kunden.

 

Doch die Neuregelung reicht nicht weit genug. Erst ab einer Verspätung von einer Stunde wird eine Entschädigung fällig. 30 Minuten wären angemessen. Die Bahnen sollen sich schließlich alle Mühe geben, damit es erst gar nicht zu langen Verspätungen kommt. Dazu fehlt der Anreiz. Wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, also beispielsweise ein Unfall die Züge lahm legt, müssen die Unternehmen ohnehin nicht zahlen. Auch dieser Punkt wirft Zweifel auf. Wie lässt sich die Schuld an einer Verspätung nachweisen? An diesem Punkt könnte sich das vermeintliche Schwert des Verbrauchers als fürchterlich stumpf erweisen.

 

Generell sind die Änderungen aber begrüßenswert. Endlich erhalten die Bahnkunden wenigstens eine Art Grundrecht auf pünktliche Verbindungen. Ob die Sanktionen wirken, lässt sich spätestens an der ersten Pünktlichkeitsstatistik ablesen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht wird.

 

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