Tschüss, Facebook

Bald haben alle Bürger das Recht, mit ihrem Nutzerkonto in ein anderes soziales Netzwerk umzuziehen

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Von Hannes Koch

23. Mär. 2018 –

Zum sozialen Netzwerk Facebook scheint es keine Alternative zu geben. Viele Nutzer ärgern sich darüber. Besonders jetzt, da das Unternehmen zugegeben hat, dass die persönlichen Daten von Millionen Konten für fragwürdige Zwecke verwendet wurden. Doch ein neues Gesetz könnte dazu beitragen, der Ausweglosigkeit ein Ende zu bereiten. Ab kommenden Mai haben alle Nutzer sozialer Netzwerke das Recht, ganz einfach mit ihren Profilen zu anderen Anbietern zu wechseln – wie das beim Strom- oder Telefonvertrag heute schon möglich ist.

Für Firmen wie Facebook stellt das eine Herausforderung dar. Bisher können Nutzer ihre Konten zwar deaktivieren und löschen. Aber dann ist alles verloren – sämtliche Partyfotos, aufmunternden Kommentare von Freunden, Infos zur neuen TV-Serie, die Kontakte zu Kollegen und Familie. Deswegen bleiben viele Nutzer bei Facebook – auch wenn sie die Praktiken der kalifornischen Firma kritisieren. In ein paar Wochen allerdings ändert sich das: „Dann müssen sogenannte Datenverarbeiter ihren Kunden auf deren Wunsch die persönlichen Daten zur Verfügung stellen und ihnen den Wechsel zu anderen Anbietern ermöglichen“, sagt Christine Steffen, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

50 Millionen Nutzerkonten oder mehr – so viele persönliche Datensätze bei Facebook soll die britisch-amerikanische Firma Cambridge Analytica ohne Einverständnis der Kunden ausgewertet haben, um die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten und die Anti-EU-Kampagne in Großbritannien zu unterstützen. Bundesjustizministerin Katarina Barley hat deshalb Facebook-Manager ins Ministerium bestellt. Unternehmenschef Marc Zuckerberg entschuldigte sich am Mittwoch.

Konsumenten, denen so etwas nicht gefällt, können nun bald Konsequenzen ziehen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Darin gibt es den Artikel 20 zur Datenübertragbarkeit. Dort heißt es, dass jeder das Recht hat, seine Daten „in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten“ und „sie einem anderen ohne Behinderung zu übermitteln.“ Das gilt nicht nur für soziale Netzwerke, sondern auch für Datenverarbeiter wie E-Mail- und Messenger-Dienste, Foto-Plattformen und Kfz-Versicherungen.

Wenn sie wechseln wollen, können Nutzer das von Facebook künftig verlangen. Im jeweiligen Profil sollte es dafür einen leicht auffindbaren Befehl geben. Für die Identifikation als Besitzer des Profils werden beispielsweise die persönliche E-Mail-Adresse und das Passwort ausreichen. Solche Details sind allerdings noch nicht klar, sagt VZ-Mitarbeiterin Steffen. „Sie stehen nicht in der Verordnung und werden sich erst in der Praxis zeigen.“ Facebook ist gegenwärtig nicht bereit, Informationen dazu mitzuteilen.

Im nächsten Schritt muss das soziale Netzwerk den wechselwilligen „Nutzern, alle diejenigen Daten als Kopie zu Verfügung stellen, die diese selbst dem Verarbeiter bereitgestellt haben“, sagt Dirk Hensel, der Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Darüber, welche das genau sind, wird es Debatten geben. Klar erscheint, dass jeder die Daten erhalten muss, die er oder sie selbst eingetragen hat – beispielsweise alle Infos in der sogenannten Timeline (der Facebook-Biografie), alle eigenen Nachrichten, Fotos, Kommentare und Likes. Ob allerdings auch die Reaktionen und Antworten der Freunde dazugehören, ist fraglich. Das werde sich ebenfalls erst später im Umgang mit der Verordnung klären, meint VZ-Juristin Steffen.

Facebook ist verpflichtet, die Daten so zu verpacken und transportabel zu machen, dass andere Anbieter sie in ihre Systeme einbauen können. Für die Nutzer wichtig ist dabei: „Die portierten Daten werden beim Datenverarbeiter nicht automatisch als Folge der Portierung gelöscht“, wie Hensel erklärt. Das zur Konkurrenz übertragene Profil existiert bei Facebook also weiter. Denn es gibt ja Leute, die in mehreren Netzwerken gleichzeitig aktiv sein wollen. Wem dagegen daran liegt, einen deutlicheren Schnitt zu ziehen, kann sein Profil mit dem in den Konto-Einstellungen enthaltenen Befehl „deaktivieren“. So ist es für andere nicht mehr sichtbar. Wenn man seine Facebook-Präsenz komplett beenden will, sucht man in der Hilfefunktion nach „Konto löschen“ und klickt dann im angezeigten Text auf „...teile es uns mit“.

Sollte es ernsthafte Probleme mit diesem Verfahren geben, können sich die Nutzer an den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wenden, der für Facebook zuständig ist. Geht es um E-Mail-, Messenger- und andere Firmen, fragt man die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer oder die Bundesbeauftragte Voßhoff.

Bleibt die Frage, wohin man nach dem Abschied von Facebook geht. Zur Verfügung stehen andere Netzwerke, die allerdings viel weniger Nutzer haben und meist nur eingeschränkte Kommunikation bieten. LinkedIn oder Xing werden für beruflichen Austausch genutzt, Messenger wie Signal dienen als Plattform für Kurznachrichten. Und das soziale Netzwerk Diaspora ist bisher nur Insidern bekannt. Angesichts dieser Marktlage braucht sich Facebook vorläufig wohl keine Sorgen machen, dass ihm Millionen Nutzer abhanden kommen.

Genau dafür eine Möglichkeit zu schaffen, ist allerdings der Sinn der EU-Verordnung. Bei ihr geht es nicht nur um Datenschutz, sondern auch um Wettbewerb. Mit seinen bis zu zwei Milliarden Nutzer weltweit hat Facebook heute eine monopolistische Stellung. Diese verhindert, dass Konkurrenten überhaupt eine Chance am Markt haben. Das Recht zu wechseln könnte helfen, das zu ändern. Denn Facebook muss Unzufriedene zu anderen Anbietern schicken, die dadurch Kunden gewinnen.

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