Übertriebene Sorge vor einer Ausbildungskrise
Politik und Wirtschaft sorgen sich um die Ausbildung, weil sich viele Betriebe derzeit mit neuen Verträgen zurückhalten. Doch es gibt laut Arbeitsagentur noch immer mehr Angebote als Bewerber. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Azubis und Firmen.
11. Mai. 2020 –
Mein Lehrvertrag ab August wurde wegen Corona gekündigt. Wie verhalte ich mich am besten?
Nicht gleich aufgeben, lautet die Devise. Rechtens ist die Kündigung aber in Ordnung. „Hier sollte man noch einmal das persönliche Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen“, rät Der DGB-Ausbildungsexperte Daniel Gimpel. Zugleich sollten Bewerber sich in diesem Fall umgehend mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Verbindung setzen, die viele Hilfen anbietet. Die BA-Berater sprechen noch einmal mit dem Arbeitgeber und helfen bei der Suche nach Alternativen und Fördermöglichkeiten.
Wie komme ich jetzt noch an einen Lehrvertrag?
Grund zur Panik besteht nicht. Allein im Handwerk sind derzeit 33.000 Lehrstellen noch nicht besetzt. Die Angebote finden sich in der Lehrstellenbörsen der Handwerkskammern. Wichtig sind die Hilfsangebote der BA, die zum Beispiel auch Online-Berufsberatungen durchführt. Alle wichtigen Infos finden sich unter der Webadresse www.arbeitsagentur.de/bildung. Auch die Industrie- und Handelskammern informieren über freie Stellen unter der Adresse www.ihk-lehrstellenboerse.de . Es gibt zudem Möglichkeiten, die Zeit zu überbrücken, wenn es tatsächlich in diesem Jahr nicht mit einer Stelle klappt. Berufsvorbereitende Maßnahmen oder überbetriebliche Berufsbildungsstätten sind zwei der Möglichkeiten. Die BA rät zur Geduld, denn es gebe noch immer mehr Stellenangebote als Bewerber. Unter der Adresse www.auswaerts-zuhause.de informiert die Agentur über Hilfen, wenn eine Lehrstelle in einer anderen Stadt durchgeführt wird.
Mein Betrieb ist wegen der Krise geschlossen oder hat kaum noch Arbeit. Darf mich der Chef jetzt während der laufenden Ausbildung rauswerfen?
Eine Kündigung ist nur während der Probezeit leicht möglich. Danach darf eine Ausbildung durch den Arbeitgeber nur in besonderen Fällen den Vertrag auflösen. Die Corona-Krise rechtfertigt zunächst keine Kündigung, selbst wenn das Geschäft praktisch ruht. Bloßer Arbeitsmangel oder wirtschaftliche Probleme seien keine betriebsbedingten Kündigungsgründe, betont das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB). Muss die Ausbildung wegen Corona ausgesetzt werden, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Erlaubt ist eine Kündigung in Ausnahmen, etwa wenn der Betrieb dauerhaft geschossen wird.
Bei uns soll Kurzarbeit auch für Azubis eingeführt werden. Bekomme ich jetzt am Monatsende noch weniger Geld?
Zwar dürfen Auszubildende ebenso wie alle anderen Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt werden, doch müssen die Arbeitgeber in diesem Fall die normale Vergütung in den ersten sechs Wochen weiter bezahlen. Erst danach folgt eine Absenkung. Bei Kurzarbeit ist auch eine Kündigung nur möglich, wenn es neben dem Grund der Einführung der Kurzarbeit triftige andere Auslöser gibt.
Ich bin Arbeitgeber und schätze meine Auszubildenden. Aber es ist auf absehbare Zeit zu wenig Arbeit da, um sie weiter zu bezahlen. Gibt es staatliche Hilfen in so einem Fall und wer ist dafür zuständig?
Für Arbeitgeber sieht es in diesem Falle bisher schlecht aus. Kurzarbeit ist zwar eine gute Möglichkeit, auf die Corona-Krise zu reagieren. Doch die vorgeschriebene Lohnfortzahlung über sechs Wochen kann zum Problem werden, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden setzt sich der Verband für eine Aussetzung dieser Regelung ein, noch ohne Erfolg. Die BA rät dazu, sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur zu wenden.
Ich kann als Arbeitgeber meine wirtschaftliche Zukunft momentan gar nicht einschätzen. Normalerweise würde ich in diesem Jahr ausbilden, denn nach der Krise brauche ich wieder Fachkräfte. Nun scheue ich davor zurück. Gibt es Möglichkeiten, mein Risiko abzuschwächen?
Übereinstimmend raten die Experten zu einer so genannten Verbundausbildung, bei der mehrere Betriebe oder überbetriebliche Einrichtungen die Ausbildung teilen. Informationen dazu bietet eine Broschüre des BiBB unter der Webadresse www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Jobstarter_Praxis_Band_8.pdf .