Verbraucherrechte bei Pauschalreisen gestärkt

EU-Parlament beschließt neue Richtlinie. Reiseveranstalter müssen bei Naturkatastrophen Ersatzhotel bezahlen

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Von Hannes Koch

27. Okt. 2015 –

Mehr Rechte für Verbraucher bei Pauschalreisen hat am Dienstag das Europäische Parlament beschlossen. Wer eine Reise im Internet bucht, kann bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen künftig beispielsweise leichter vom Vertrag zurücktreten. Damit die neuen Regeln auch in Deutschland wirksam werden, muss der Bundestag sie allerdings noch in nationales Recht übertragen.

 

Ein Anlass für die Novellierung der EU-Richtlinie war die Aschewolke, die ein isländischer Vulkan im April 2010 ausstieß. Sie war so gigantisch, dass viele Flugzeuge unter anderem in Skandinavien, Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland nicht starten oder landen konnten. Millionen Fluggäste saßen fest – und mussten die zusätzlichen Kosten oft selbst bezahlen.

 

Davon waren auch viele Leute betroffen, die Pauschalreisen im Internet gebucht hatten. Deren Rechtsposition gegenüber den Reiseveranstaltern war jedoch schwach, weil es zu Zeiten der alten Richtlinie aus den 1990er Jahren noch kaum Online-Handel gab. EU-Kommission und Parlament regeln nun vor allem solche im Internet geschlossenen Reiseverträge neu, bei denen verschiedene Beförderungs- und Unterbringungsleistungen beispielsweise mit einem Gesamtpreis zusammengefasst werden. Solche Angebote heißen Pauschalreisen oder „verbundene Reisen“.

 

Ein Beispiel: Man bucht mittels einer Online-Seite einen Flug und nimmt bei dieser Gelegenheit gleich noch einen Mietwagen dazu. Am Urlaubsort angekommen, stellt man allerdings fest, dass das Auto nicht vorhanden, kaputt, oder teurer ist, als bestellt. Wer ist dann für den Schadensersatz verantwortlich? Laut neuer Richtlinie können die Verbraucher in bestimmten Fällen künftig den Betreiber der Seite in Regress nehmen, auf der der Flug gebucht wurde.

 

„Wir führen unabdingbare Vorschriften für mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Tourismusbranche ein“, sagte Birgit Collin-Langen, CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament und Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Thema. „Reisende werden zukünftig auch umfassender und besser über ihre Rechte aufgeklärt.“

 

Eine weitere Verbesserung für Verbraucher besteht darin, dass der tatsächliche Preis der Pauschalreise nur acht Prozent über der Summe liegen darf, die im Vertrag vereinbart wurde. Ist es mehr, haben die Kunden neuerdings ein europaweit geregeltes Rücktrittstrittsrecht. Dieses soll dazu dienen, unvorhergesehene Preissteigerungen zu unterbinden, gegen die man sich bisher nur schwer wehren kann.

 

Weiterhin müssen die Reiseveranstalter für angemessene Unterbringung sorgen, wenn man das ursprünglich gebuchte Hotel nicht nutzen kann. Ein Beispiel: Kuba trifft ein Hurrican, und die Urlaubsgäste sind gezwungen, in einem anderen Resort Unterschlupf suchen oder die Rückreise zum Flughafen nach Havanna anzutreten. In solchen Fällen haben die Reiseveranstalter künftig die Pflicht, mindestens drei Hotelübernachtungen auf demselben Standard wie die ursprünglich gebuchte zu finanzieren. Bisher mussten sie nur die Hälfte der zusätzlichen Kosten während der ersten drei Tage übernehmen.

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